|
9 Views | 31.01.2019 | 12:52 Uhr
geschrieben von Ewa Wramba-Wegener
Bestell-/Kundennummer: Kunde 1107533
- Am 20.12.2018 Stromliefervertrag fristgerecht zum Vertragsende am 11.02.2019 schriftlich per Mail gekündigt und um Kündigungsbestätigung gebeten.
- Bis zum 11.01.2019 keine Kündigungsbestätigung erhalten. Anruf beim BEV-Kundenservice. Nach Rücksprache mit der Fachabteilung wird die Kündigung von der Kundenservicemitarbeiterin bestätigt. Ein Bestätigungschreiben soll in den nächsten Tagen eingehen.
- Am 14.01.2019 kündigt BEV statt der Kündigungsbestätigung schriftlich den Ablauf der Preisgarantie und die neuen Strompreise an. Dazu wird eine vorzeitige "einvernehmliche Preisanpassung" eingefordert.
- Am 15.01.2019 erneuter Anruf beim BEV-Kundenservice. Eine Kündigung des Vertrags ist dort nicht bekannt.
- Am 15.01.2019 erneut schriftlich per Mail die Kündigungsbestätigung angefordert und gleichzeitig der "einvernehmlichen Preisanpassung" widersprochen.
- 28.01.2019 bestätigt BEV schriftlich den Widerspruch zur "einvernehmlichen Preisanpassung". Die Kündigung bleibt aber unbestätigt.
- 29.01.2019 erneuter Anruf beim BEV-Kundenservice. Eine Kündigung ist dort nicht bekannt, obwohl die Kündigungsbestätigung im gleichen Schreiben erneut angefordert war wie der von BEV bestätigte Widerspruch zur "einvernehmlichen Preisanpassung". Die Schuld dafür wird auf die "Verwaltung" abgewälzt und der Servicemitarbeiter sieht sich außer Stande die Sache weiter bearbeiten zu können.
Anmerkung: alle Mails sind dokumentiert, da sie vorsorglich über einen Behördenserver versendet wurden. BEV zeichnet die Anrufe auf, insofern auch die mündliche Kündigungsbestätigung am 11.01.2019 der Servicemitarbeiterin aufgezeichnet sein muss.
Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH:
Unverzügliche Kündigungsbestätigung und Freigabe für den neuen Stromanbieter
Firmen-Antwort ausstehend seit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen.
Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.