Durch BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft gelöste Beschwerde. | 156 Views | 31.01.2019 | 13:10 Uhr
geschrieben von D. Humburg

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Sonderkündigung in Dezember 2018 Und noch nicht bearbeitet/bestät

Stromerhöhung Sonderkündigung BEV Hinhaltetaktik

Auf Grund der unheimlich stark angestiegenen Grundkosten haben wir uns entschlossen, direkt im Anschluss des Schreibens der BEV um Dezember, die Sonderkündigung in Anspruch zu nehmen.

SCHLAGWORTE

Vertragsnummer: 726327

Bis zum 22.01.2019 kam immer noch keine Antwort/Bestätigung seitens BEV.

Daraufhin habe ich nach etlichen Versuchen es geschafft, jemand an die Leitung zu bekommen.

Dort hat man sofort erkannt dass es tatsächlich an der Zeit wäre mal darauf zu antworten, da man sich ja auch um einen neuen Anbieter kümmern muss.

Man versprach mir telefonisch, dass die Kündigungsbestätigung gleich Anfang der nächsten Woche (28.01.2019) im Briefkasten wäre!

Ich habe sogar nochmal nachgefragt ob ich mich darauf verlassen könnte! Antwort war: Ja können sie sich, denn es wird ja auch langsam knapp mit der Zeit.

Heute zum 30.01.3019 nochmal dort angerufen. Denn es war bis heute nichts in der Post.

Man sagte mir heute, es sei ja noch in der Bearbeitung?

Das ist eine Frechheit hoch Zehn. Ihr kriegt es nicht gebacken rechtzeitig alles zu klären? Und eine Kündigungsbestätigung per Email vorab für den neuen Anbieter zur Vorlage/Nachweis, ist bei euch nicht möglich?

Ihr seid der erste Stromversorger der das nicht kann.

Vielen herzlichen Dank kann ich da nur sagen.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Sofortige Klärung und Bestätigung meiner Kündigung


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (2)


31.01.2019 | 13:18
von Bin Richtig Sauer | Regelverstoß melden
Die Bev hat Insolvenz beantragt. bev-inso.de/

15.02.2019 | 02:02
von D. Humburg gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
BEV ist Insolvent, Dank dieser Situation gibt es nun die Sonderkündigung der Sonderkündigung.




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