195 Views | 31.01.2019 | 13:13 Uhr
geschrieben von Yvonne Cavalar
Bestell-/Kundennummer: 1351471
Schon zum 01.11.2018 war die Zahlung des Sofortbonus fällig. Seitdem habe ich mindestens 10 EMails mit Zahlungsaufforderungen geschrieben die nie beantwortet wurden, 15 Telefonate geführt in denen ich immer auf die nächsten Tage vertröstet wurde.
Ich verlange die versprochene Zahlung meines Sofortbonuses, ansonsten werde ich nun die Aufsichtsbehörde einschalten!
Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH:
100 Euro Sofortbonus
Firmen-Antwort ausstehend seit
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
1. Den aktuellen Zählerstand festhalten. Am besten mit Foto
2. Den aktuellen Zählerstand an die BEV, bzw. dem Insolvenzverwalter schicken. Das ist Wichtig, damit die Kosten vor Insolvenz, und nach Insolvenz korrekt berechnet werden können. Ansonsten wird geschätzt, was im Einzelfall, insbesondere bei schwankenden Verbrauch, für Sie ungünstig sein kann.
3. Ganz Wichtig, den Zählerstand unbedingt auch an den Netzbetreiber senden.
Für den Fall, das der Insolvenzverwalter den Vertrag demnächst auflösen sollte, wieder unbedingt Zählerstand festhalten und an BEV und Netztbetreiber senden.