265 Views | 31.01.2019 | 13:24 Uhr
geschrieben von C. Neck.

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (München)

Sofortbonus, Verbrauchsguthaben und Neukundenbonus nicht gezahlt

Bestell-/Kundennummer: Vertragsunr. 863758

Wir sind seit 19.12.2017 Kunde der BEV.

SCHLAGWORTE

leider warten wir immer noch auf unseren Sofortbonus i. H. v. 155€ der lt. Vertrag 60 Tage nach Lieferbeginn unserem Konto gutgeschrieben werden sollte.

Außerdem haben wir lt. Abrechnung vom 20.12.2018 ein Verbrauchsguthaben i. H. v. 220,75€ welches ebenfalls nicht ausgezahlt wurde, genauso wie unser Neukundenbonus von 170€, der nach 12 Belieferungsmonaten gezahlt werden sollte.

Aufgrund der Preiserhöhung zum 01.02.19 haben wir von unserem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht und zum 31.01.2019 gekündigt, was uns Gott sei Dank bestätigt wurde!

Nach diversen Telefonaten (beginnend am 14.01.19) mit den unterschiedlichsten Mitarbeitern des Kundenservices von BEV und mehrfacher schriftlicher Aufforderung das Guthaben von insgesamt 545,75€ auszuzahlen habe ich am 28.01.2019 eine Verbraucherbeschwerde nach § 111a EnWG mit einer Fristsetzung bis 11.02.2019 versendet, deren Eingang trotz schriftlicher Anforderung, bis heute nicht bestätigt wurde.

Sollte bis dahin keine Reaktion von BEV kommen, werde ich dies der zuständigen Schlichtungsstelle mitteilen.

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Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH: Sofortbonus, Guthaben und Neukundenbonus i. H. v. 545,75€


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (1)


31.01.2019 | 13:26
von Bin Richtig Sauer | Regelverstoß melden
Die Bev hat Insolvenz beantragt. bev-inso.de/



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