1642 Views | 31.01.2019 | 13:27 Uhr
geschrieben von Rainer Wüst
Leider war und ist die BEV Energie Hotline telefonisch nicht erreichbar. Auch ist meine Email-Anfrage seit mehr als einer Woche unbeantwortet. Check24 konnte auch nicht weiterhelfen. Heute steht in der Zeitung, dass die BEV Energie gestern Insolvenz angemeldet hat.
Fragen:
Besteht ein Sonderkündigungsrecht (mein Vertrag läuft noch bis zum 31.12.2019)?
Sollte ich die letzte Lastschrift (es wurde bislang nur ein Abschlag per Lastschrift eingeziogen) zurück buchen lassen?
Meine Forderung an BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH:
Beantwortung meiner Email-Anfrage
Firmen-Antwort ausstehend seit
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
auf bev-inso.de lesen. Da finden Sie Antworten auf Ihre Fragen. M. E. würde ich die Januar Lastschrift nicht zurückbuchen lassen. Sie wurden ja von der BEV bis zum Eintritt der Insolvenz beliefert. Die 2 Tage sollten Sie verschmerzen können. Ansonsten müßten Sie mit einer Forderung des Insolvenzverwalters rechnen, aber das müssen Sie selbst entscheiden. Zählerstand festhalten nicht vergessen.
1. Den aktuellen Zählerstand festhalten. Am besten mit Foto
2. Den aktuellen Zählerstand an die BEV, bzw. dem Insolvenzverwalter schicken. Das ist Wichtig, damit die Kosten vor Insolvenz, und nach Insolvenz korrekt berechnet werden können. Ansonsten wird geschätzt, was im Einzelfall, insbesondere bei schwankenden Verbrauch, für Sie ungünstig sein kann.
3. Ganz Wichtig, den Zählerstand unbedingt auch an den Netzbetreiber senden.
Für den Fall, das der Insolvenzverwalter den Vertrag demnächst auflösen sollte, wieder unbedingt Zählerstand festhalten und an BEV und Netztbetreiber senden.