Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 229 Views | 03.02.2019 | 16:14 Uhr
geschrieben von Wörner

Immergrün Energie (Köln)

Nichterfüllungsschaden wegen Umzug, Rechnung wird nicht erstellt

Bestell-/Kundennummer: 21704036067, G21704037182

Ich bin am 18.12.2018 umgezogen. Zuvor habe ich von Ihnen seit dem 31.08.2018 Strom (Vertragsnummer 21704036067) und Gas (Vertragsnummer G21704037182) bezogen. Das Umzugsdatum sowie alle weiteren erforderlichen Angaben habe ich Ihnen am 05.11.2018 mitgeteilt. Ich habe meinen Vertrag nicht gekündigt. Somit habe ich mich vertragsgetreu verhalten.

SCHLAGWORTE

Dennoch wird in meiner Abschlussrechnung vom 11.01. ein Nichterfüllungsschaden von 40,43€ netto ausgewiesen. Dieser Nichterfüllungsschaden entbehrt jeglicher Grundlage, da ich den Vertrag an der neuen Abnahmestelle fortführen wollte, was von Ihrer Seite aus nicht möglich war. Sie haben mir schriftlich mitgeteilt, dass Verträge zählergebunden sind und somit eine Mitnahme der Verträge an eine andere Abnahmestelle nicht möglich ist. Somit bin ich nicht dafür verantwortlich, dass der Vertrag am 18.12. endete.

Ich habe Sie gebeten, den Nichterfüllungsschaden zu streichen. Zunächst haben Sie mir am 16.01. geantwortet, Sie hätten die Rechnung "noch einmal überprüft und sind zu dem Schluss gekommen, dass die Rechnung in allen Punkten sachlich und rechnerisch korrekt ist. ". Dem habe ich nochmals widersprochen.

Daraufhin wurde mir am 26.01. angeboten, aus "Kulanz" die Summe des Nichterfüllungsschadens zu halbieren. Natürlich habe ich dem nicht zugestimmt. Daraufhin erfolgte heute die Abbuchung des Betrages, der die volle Höhe (40,43€) des Nichterfüllungsschadens beinhaltet.

Außerdem habe ich immer noch keine Abschlussrechnung für den Gasvertrag, der ebenfalls am 18.12. aufgrund meines Umzuges endete.

Ich fordere Sie hiermit auf, die Schlussrechnung meines Stromvertrages zu korrigieren, indem der Nichterfüllungsschaden komplett gestrichen wird.

Außerdem fordere ich Sie auf, die Schlussrechnung für meinen Gasvertrag zu erstellen. Auch hinsichtlich meines Gasvertrages fordere ich Sie auf, eine Rechnung ohne Nichterfüllungsschaden zu erstellen.

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Meine Forderung an Immergrün Energie: Streichung des Nichterfüllungsschadens (Strom) sowie Erstellung der Schlussrechnung (Gas) ebenfalls ohne Nichterfüllungsschaden


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
05.02.2019 | 11:03
Firmen-Antwort von: Immergrün Energie
Abteilung: Beschwerde

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

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Kommentare und Trackbacks (3)


11.02.2019 | 18:13
von Wörner noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Mein Anliegen hat sich teilweise geklärt. Ich habe eine Strom-Schlussrechnung ohne Nichterfüllungsschaden bekommen. Der entsprechende Betrag wurde mir zurücküberwiesen.
Leider habe ich die Schlussrechnung für Gas immer noch nicht bekommen.


20.02.2019 | 19:47
von Wörner noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe immer noch keine Abrechnung für meinen Gas-Vertrag bekommen.


21.02.2019 | 19:52
von Wörner gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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