369 Views | 06.02.2019 | 22:35 Uhr
geschrieben von Anita Xyz

Deutsche Bahn AG (Berlin)

Kündigung Schülerticket im 2. Jahr, keine Erstattung/Stellungnah.

Bestell-/Kundennummer: Chipkarten-Nr. 36-19.781.077

Meine Tochter ist seit Sommer 2017 im Besitz des Schülertickets, somit seit Sommer 2018 im 2. Jahr. Das Schülerticket wurde in einem Reisebüro in unserem Ort per Einmalzahlung gekauft. Die Chipnummer lautet: 36-19.781. 077.

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Da sie die Fahrkarte nun nicht mehr braucht, wollten wir im Dezember 2018 das Schülerticket zum 31.01.2019 kündigen (6 genutzte Monate/6 ungenutzte Monate), leider fühlt sich niemand für die Rückerstattung des Fahrkartenpreises für die ungenutzten Monate verantwortlich. Das Reisebüro vor Ort sowie das DB/RMV Center in Frankfurt am Hauptbahnhof hätten uns bei der Kündigung 0 Euro zurück erstattet.

Aber:

Gemäß den Gemeinsamen Tarifbestimmungen für das Schülerticket Hessen (siehe Link (Auszug mit gelber Markierung als Bild anbei)

https://www.rmv.de/c/de/fahrkarten/regeln/befoerderungsbedingungen-tarifbestimmungen/schuelerticket-hessen-tarifbestimmungen/ )

unter Punkt 10.3.a wird im zweiten Jahr für jeden angefangenen Nutzungsmonat nur noch der einfache Betrag einer Monatsrate (1/12 des Jahreskartenpreises bei Einmalzahlung) berechnet.

Somit erwartete ich bei Kündigung im Dezember eine Rückerstattung in Höhe von 50% des Kaufpreises (6 genutzte Monate, 6 ungenutzte Monate).

Bisher fühlt sich niemand dafür verantwortlich, uns die Kündigung und Rückerstattung zu bestätigen.

Entgegen der o. g. Tarifbestimmungen wurde uns bisher immer mitgeteilt, dass wir nach 6 Monaten Nutzung keine Rückerstattung erhalten, was laut den Tarifbestimmungen aber nur für das 1. Jahr gilt.

SCHLAGWORTE

Meine bisherige Odyssee:

27.12.2018

Besuch Reisebüro vor Ort -> Bei Kündigung Erstattung 0 Euro, Tarifbestimmungen nicht bekannt, verwiesen an LNVG GG

LNVG GG angerufen (0615284777), nicht zuständig, verwiesen an DB

Deutsche Bahn angerufen (01806996633), nicht zuständig, verwiesen an RMV

RMV angerufen (06924248024), nicht zuständig, verwiesen an Transdev

Transdev angerufen (03954308438), nicht zuständig, da kein Abo, verwiesen an DB

28.12.2018

Besuch DB Service Zentrum / RMV, Frankfurt Hauptbahnhof

Bei Rückgabe/Kündigung Erstattung 0 Euro -> auf aktuelle Tarifbestimmungen hingewiesen (im 2. Jahr Berechnung von 1/12 pro genutztem Monat) -> keine Klärung möglich -> Ticket eröffnet (42290491)

02.01.2019

Antwort von RMV (Frau xxx 02.01.2019) erhalten:

Keine Rückerstattung, da Berechnung von 1/6 pro genutztem Monat (alte Tarifbestimmungen bzw. Berechnung für das 1. Jahr Schülerticket) und außerdem verwiesen an Transdev

Antwort von mir (02.01.2019) : auf die aktuellen Tarifbestimmungen verwiesen und Bitte um Klärung des Sachverhaltes

07.01.2019

Zusätzliche E-Mail von mir an kundenservice spider monkey transdev.de und kundenanliegen spider monkey rmv.de geschrieben mit der Bitte um Klärung des Sachverhaltes

09.01.2019

Antwort von RMV (Frau xxx am 09.01.2019) erhalten: “… Erstattung wird von der Transdev in … veranlasst…. ”

15.01.2019

Antwort von Transdev (Frau yyy am 15.01.2019) erhalten:
“Nach Prüfung Ihres Anliegens durch unsere Teamleitung, teilen wir Ihnen mit, dass Sie sich direkt an einen DB-Schalter mit RMV wenden müssen…”

E-Mail mit Anliegen und den entsprechenden E-Mails als Anhang an db-services spider monkey deutschebahn.com gesendet - bis heute keine Antwort erhalten

17.01.2019

E-Mail vom 15.01.2019 mit allen Anhängen (E-Mails) an kundendialog spider monkey bahn.de gesendet

19.01.2019

Antwort von DB Dialog (Frau zzz) erhalten, dass Transdev mir die Erstattung zugesagt hat (E-Mail vom 09.01.2019), was aber leider nicht stimmt (E-Mail vom 15.01.2019 von Transdev).

21.01.2019

E-Mail an DB Dialog geschrieben, dass Transdev nicht für mich zuständig ist, siehe E-Mail von Transdev vom 15.01.2019

28.01.2019

Da leider keine Antwort von DB Dialog erhalten, erneute E-Mail an DB Dialog mit der Bitte um Stellungnahme.

04.02.2019

Leider immer noch keine Antwort von DB Dialog erhalten.

Antwort vom 19.01.2019 von DB Dialog an Transdev weitergeleitet mit der Bitte um Klärung der Zuständigkeiten.

Bleibt mir jetzt nur noch der Gang zum Rechtsanwalt?

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Meine Forderung an Deutsche Bahn AG: Erstattung i. H. v. 50% des Kaufpreises des Schülertickets (182,50 Euro)


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


18.08.2019 | 01:43
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


18.08.2019 | 01:44
von Anita Xyz noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider keine Reaktion von irgendeinem Verantwortlichen erhalten.




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