Durch Vodafone endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 339 Views | 06.02.2019 | 23:34 Uhr
geschrieben von O. O.

Vodafone GmbH (Düsseldorf)

Alles down seit Mo., 04.02.19 14:00 Uhr, kein Internet, kein DSL

Bestell-/Kundennummer: KdNr 001940734958

Alles down seit Mo., 04.02.19 14:00 Uhr, kein Internet, kein DSL, kein Telefon

Gestern Nachmittag auch bei Vodafone angerufen. Mir wurde die Störung bestätigt.

Ich bin davon ausgegangen, dass das Problem spätestens bis Mo., 04.02.19 18:00 Uhr behoben ist.

Nun ist es Di., 05.02.19, 5:30 Uhr. Ich fordere pro Tag Schadenersatz in Höhe von 50,00 Euro für den Ausfall!

BGH vom 24.01.2013 Az. III ZR 98/12

Es geht weder Telefon noch DSL!

KdNr 001940734958

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Meine Forderung an Vodafone GmbH: 50,00 Euro Schadenersatz pro Tag ohne Internet / DSL


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (3)


07.02.2019 | 01:31
von Corey Taylor | Regelverstoß melden
Nach ihren Ausführungen die sie hier auflisten, ist ihr Fall mit dem genannten Urteil des BGH nicht gleich zu setzen.
Aber viel Spaß damit beim RA

12.02.2019 | 08:34
von O. O. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher keinerlei Reaktion von Vodafone


19.02.2019 | 08:52
von O. O. endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Haben sich nie gemeldet.
Bei Vodafone ist Hopfen und Malz verloren. Das DSL unabhängig vom Störfall vom 05.02.2019 ist sowieso extrem störanfällig und eine Katastrophe.




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