289 Views | 08.02.2019 | 00:23 Uhr
geschrieben von Gudrun K.
Am 10.01.2019 sollte eine Kurzreise bis 01.2019 erfolgen. Durch den Streik am Flughafen Düsseldorf gab es keine Flugalternative -weder durch den Veranstalter- noch über Eurowings.
Eine Alternative wurde am nächsten Tag mit Zwischenlandung und Aufenthalt in Wien angeboten. Zwei Tage von vier Tagen kaputt. Meinerseits erfolgte ein Rücktritt vom Vertrag. Dies wird nicht von TUI akzeptiert.
Das ist laut Fluggastrechtverordnung unzulässig. TUI interessiert es nicht.
Meine Forderung an TUI Deutschland GmbH:
100%
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