160 Views | 13.02.2019 | 20:31 Uhr
geschrieben von Dietmar Glasl
eprimo GmbH (Neu-Isenburg)
Stromsteuernachzahlung von 12.09.15-30.11.2016
Bestell-/Kundennummer: 12643410
Ich habe am 16 Januar 2019 eine Korrektur meiner Rechnung vom 12.09.2015-30.11.2016 erhalten. Sie haben bei einer Nachprüfung festgestellt, dass in den obigen Zeitphasen keine Stromsteuer berechnet wurde. Sie fordern von mir eine Nachzahlung in Höhe von 361,90€. Ist diese Nachforderung rechtens?
Ich bin jetzt kein Kunde mehr bei eprimo, ich hatte vorher schon einmal Ärger mit dem Lieferanten. Kann mir da jemand helfen
Kommentare und Trackbacks (1)
21.02.2019 | 21:01
von Dietmar Glasl
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<<<ich habe leider noch keine Stellungnahme von dem Hersteller bekommen