160 Views | 13.02.2019 | 20:31 Uhr
geschrieben von Dietmar Glasl

eprimo GmbH (Neu-Isenburg)

Stromsteuernachzahlung von 12.09.15-30.11.2016

Bestell-/Kundennummer: 12643410

Ich habe am 16 Januar 2019 eine Korrektur meiner Rechnung vom 12.09.2015-30.11.2016 erhalten. Sie haben bei einer Nachprüfung festgestellt, dass in den obigen Zeitphasen keine Stromsteuer berechnet wurde. Sie fordern von mir eine Nachzahlung in Höhe von 361,90€. Ist diese Nachforderung rechtens?

Ich bin jetzt kein Kunde mehr bei eprimo, ich hatte vorher schon einmal Ärger mit dem Lieferanten. Kann mir da jemand helfen

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Meine Forderung an eprimo GmbH: Nachzahlung streichen


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (1)


21.02.2019 | 21:01
von Dietmar Glasl noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
<<<ich habe leider noch keine Stellungnahme von dem Hersteller bekommen




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