Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 114 Views | 15.02.2019 | 08:01 Uhr
geschrieben von Fokko Lünemann

Immergrün Energie (Köln)

Lastschriftmandat wird grundlos nicht angewendet

Bestell-/Kundennummer: G21809031267

Der Energieliefervertrag mit Immergrün wurde zum 01.01.2019 geschlossen und seitdem wurden die Abschlagszahlungen, trotz Deckung des Kontos und ohne Angabe von Gründen, nicht eingezogen. Aus diesem Grund wurde der Abschlagsbetrag zusätzlich angemahnt, was nicht zulässig ist, da der Gläubiger sich im Annahmeverzug befindet.

Eine geforderte Überweisung und erneute Übersendung eines SEPA-Mandats sehe ich nicht ein, da ich meinerseits das Erforderliche bereits geleistet wurde.

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Meine Forderung an Immergrün Energie: Aussetzung der Mahnstufe und vereinbarungsgemäßer Einzug der fälligen Abschläge


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (1)


08.03.2019 | 10:21
von Fokko Lünemann gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach langer Diskussion hat man es dann doch eingesehen.




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