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114 Views | 15.02.2019 | 08:01 Uhr
geschrieben von Fokko Lünemann
Bestell-/Kundennummer: G21809031267
Der Energieliefervertrag mit Immergrün wurde zum 01.01.2019 geschlossen und seitdem wurden die Abschlagszahlungen, trotz Deckung des Kontos und ohne Angabe von Gründen, nicht eingezogen. Aus diesem Grund wurde der Abschlagsbetrag zusätzlich angemahnt, was nicht zulässig ist, da der Gläubiger sich im Annahmeverzug befindet.
Eine geforderte Überweisung und erneute Übersendung eines SEPA-Mandats sehe ich nicht ein, da ich meinerseits das Erforderliche bereits geleistet wurde.
Meine Forderung an Immergrün Energie:
Aussetzung der Mahnstufe und vereinbarungsgemäßer Einzug der fälligen Abschläge
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