NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH (Mönchengladbach)
Von 183,00 € Sofortbonus nur 88,00 € gezahlt
NEW war nur für 2019 von uns ausgewählt. Die AGB (Allgemeine Stromlieferbedingungen der NEW) gibt im Pkt. 1 die gesetzliche Vorgabe für die Auswahl vor. Mit einer E-Mail (am 29.09.2018 wurde 1. der Lieferbeginn am 01.01.2019 und 2. die Sofortbonusauszahlung in Höhe von 183,00 € mitgeteilt. Nach 30 Tagen wurde der Betrag von 88,00 € Sofortbonus ausgezahlt. 95,00 € wurden einbehalten.
Zur Erlangung eines Vertrages bei der NEW stellt der Kunde (laut AGB NEW) einen Antrag über das Internet oder in Textform (z. B. per Brief, Fax oder E-Mail. Ein Vertragsverhältnis kommt hierdurch noch nicht zustande.
Sittenwidrig stellte die NEW wohl am 02.10.2018, also noch vor Beginn unseres beantragten Stromlieferantrags am 1.01.2019 einen neuen Vertrag für das folgende Jahr 2020 ein - in das für uns noch unzugängliche Portal.
Ein im Januar 2019 von uns ausgewählter Stromanbieter wurde dadurch unrechtmäßig blockiert.
25.02.2019 | 18:16
Abteilung: Beschwerdemanagement
Sehr geehrter Herr Wittenburg,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Es tut uns leid, dass unsere Leistungen Grund zur Beanstandung liefern.
Gerne möchten wir Ihr Anliegen klären. Leider können wir unter dem von Ihnen angegeben Namen "Wulf Wittenburg" keinen zu den gemachten Angaben passenden Vertrag oder Auftrag finden.
Bitte teilen Sie uns unter Beschwerdemanagementnew-energie.de mit, unter welcher Auftrags- oder Zählernummer wir den Vorgang finden. Wir melden uns dann umgehend.
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Sehr geehrter Herr Wittenburg,
zwischenzeitlich stehen Sie ja in Kontakt mit unserem Kunden-Service.
Sollte sich ein fristgerechter Widerruf für den zuerst geschlossenen Vertrag doch noch anfinden, werden wir diesen gerne berücksichtigen.
So bitten wir jedoch um Verständnis dafür, dass wir bei zwei aufeinanderfolgenden Vertragsabschlüssen, zwischen denen 6 Monate Zeit liegen, nicht von einer versehentlichen Dopplung ausgehen können. Nicht zuletzt, da Ihnen beide Vertragsbestätigungen jeweils sehr zeitnah zugegangen sind und somit auch die Bedingungen für die Auszahlung des jetzt von Ihnen geforderten Sofortbonus klar kommuniziert waren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Sehr geehrter Herr Wittenburg,
die Bestätigung über die Beendigung zum 31.12.2019 ist per 18.03. versendet worden. Liegt Ihnen das Schreiben noch nicht vor?
Gerne senden wir Ihnen eine Kopie zu. Nehmen Sie hierzu einfach Kontakt zu uns auf.
Der ausstehende Bonus wird Ihnen dann gemäß AGB mit der Schlussrechnung ausgeschüttet.
Freundliche Grüße
Ihre NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH
Wulf Wittenburg
wenn die Aussage oben vom 25.03.2019 mit Vertragsende = Jahresende
auch noch erfüllt wird.
Noch aber ist der 13.12.2019 das vorgezogene Vertragsende, aus welchen Gründen auch immer, von NEW.de
realisiert. Mein ausgewählter neuer Stromanbieter für 2020 bestätigt das.
Aus welchen Grund wird in diesem Fall eine Vertragsverkürzung (13.12.2019) praktiziert und zugleich auch versprochen (siehe oben) die ordnungsgemäße Vertragsbeendigung (31.12.2019)?
Der zuständige Netzbetreiber edis telefonierte gerade vorhin mit mir. Der neue Stromabieter hat die aktuellen Daten ebenfalls. NEW.de verspricht aktuell und hier lesbar die volle Stromversorgungszeit bis zum Jahresende. Der zuständige Netzbetreiber edis, der neue Stromanbieter für 2020 und ich, der aktuelle Kunde von NEW.de warten gespannt auf die Verwirklichung des NEW. de-Versprechen.
Eigentlich sind Verträge da um sie einzuhalten.