Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 202 Views | 18.02.2019 | 12:59 Uhr
geschrieben von Sebastian Rattey

Immergrün Energie (Köln)

Vervierfachung monatlichen Grundpreises innerhalb eines Jahres

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer 21702022154- Strom

2 Preiserhöhungen innerhalb eines Jahres 01.05.2018 und 01.01.2019 von 6,00 Euro auf 29,00 Euro monatlich! Stromtarif Sparklassik

Ich fechte eine Preiserhöhung von Immergrün Energie GmbH an. Auf meine E-Mails wird nicht eingegangen. (Umzug angemeldet-keine Rückmeldung). In das Portal kann man sich seit Monaten nicht einloggen (weißer Bildschirm).

SCHLAGWORTE

Heute wurde mir telefonisch per Hotline mitgeteilt, dass die nächste Preiserhöhung bereits zum 01.01.2019 erfolgt ist und ich angeblich am 09.11.2018 per E-Mail informiert wurde. Die letzte E-Mail habe ich am 02.11.2018 zur Information der Abschlagserhöhung erhalten, was auch aufgrund erhöhten Verbrauchs nachvollziehbar ist. Eine Information über eine weitere Preiserhöhung am 09.11.2018 ist nicht erfolgt. Ich hätte sonst umgehend von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht.

Wir reden mittlerweile über eine Erhöhung von 6,00 Euro auf 29,00 Euro pro Monat vom 01.05.2018 (16,00 Euro pro Monat) -01.01.2019 (29,00! Euro pro Monat!)

ab 01.01.2019 (29,00! Euro monatliche Grundgebühr laut dem Mitarbeiter per Telefon

das sind monatliche Mehrkosten von 276,00 Euro) )

Unabhängig davon bin ich fest davon überzeugt, dass die Preiserhöhung nicht zulässig ist.

  1. Die Preiserhöhung ist versteckt und daher nicht wirksam.
  2. Die Preiserhöhung ist überzogen und daher ebenfalls nicht wirksam.

Weiterführende Begründungen:

Schlagworte

Preiserhöhung
Immergrün
Immergrüns
Energieversorger
Kostensteigerung

Zu 1.:
Ich habe im Internet recherchiert und habe festgestellt, dass die Preiserhöhungen nicht dem §41 (3) EnWG genügen. Immergrüns Schreiben ist nicht transparent, weil Immergrün nicht aufstellt, wie die Preiserhöhung sich zusammensetzt und weil an dortiger Stelle der alte Preis nicht genannt wird. Genau dies verlangt aber der BGH (VIII ZR 247/17) in seinem Urteil.

Dies sind nur die offensichtlichsten Mängel des Schreibens. Weitere Mängel sind z. B. fehlende Hervorhebung der Preiserhöhung, Erwähnung in einer Tabelle, Erhöhung erfolgt überraschend in Zusammenhang der der Stromabrechnung (Abschlussrechnung vom 15.03.2018) etc. In Summe zeichnet sich das Anschreiben durch zahlreiche Eigenschaften aus, die die Preiserhöhung verschleiern.

Über die zweite Preiserhöhung zum 01.01.2019 wurde ich nicht mal informiert.

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Eine Möglichkeit zur Sonderkündigung wurde mir somit verwehrt.

Alle anderen E-Mail habe ich immer erhalten, nur diese anscheinend nicht.

Zu 2.:
Der Energieversorger darf seinen anfänglichen Gewinnanteil (mit Ausnahme des Neukundenbonus) nicht erhöhen – die Preise dürfen nur im Rahmen der tatsächlichen Gesamtkostenentwicklung angepasst werden. Der Energieversorger darf somit den Umfang der Preiserhöhung nicht wahllos festlegen, sondern er muss diese auf eine Berechnungsgrundlage stützen. Damit soll verhindert werden, dass der Energieversorger seine Gestaltungsmacht zu Lasten der Kunden ausnutzt. Diesen Grundsatz hat Immergrün auch in deren AGBen verankert.

In diesem konkreten Fall handelt es sich um eine Vervierfachung des Grundpreises (jährlich 276,00 Euro Mehrkosten, verbrauchsunabhängig!). Auch wenn Immergrüns Betriebskosten nicht öffentlich zugänglich sind, so bezweifle ich, dass Immergrüns Gesamtkosten in diesem Umfang gestiegen sind und ich bin fest davon überzeugt, dass Immergrün damit sogar gegen deren eigenen AGBen verstößt. Dort schreibt Immergrün nämlich, dass nur Kostensteigerungen weitergegeben werden. Welche Kosten bei Immergrün steigen, hat Immergrün auch nicht erwähnt.

Aufgrund der hohen Preiserhöhung ist anzunehmen, dass Immergrün den Preis stärker erhöht, als deren Kosten gestiegen sind. Es ist somit davon auszugehen, dass Immergrün den Gewinnanteil nachträglich steigern will. Dies ist aber nicht zulässig. Ich verweise dabei auf die ständige Rechtsprechung des BGH - siehe bspw.

https://forum.energienetz.de/index.php/topic,20355.msg118047.html#msg118047 - Auszug:

"…berechtigen ihre Anpassungsrechte die Versorger zu Preiserhöhungen nur, soweit sie damit unvermeidbare Kostensteigerungen ohne Erzielung eines zusätzlichen Gewinns an die Kunden weitergeben und dabei Kostensenkungen auch zeitlich ebenso und nach den gleichen Maßstäben berücksichtigen wie Kostensteigerungen. Halten sich einseitige Preiserhöhungen nicht innerhalb dieser Grenzen, sind sie vom Anpassungsrecht des Versorgers nicht gedeckt und damit unwirksam. "

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Meine Forderung an Immergrün Energie: Rücknahme der nicht gerechtfertigten und verschleierten Preiserhöhungen ab Mai 2018 und Möglichkeit der rückw. Wahrnehmung des Sonderkündigungsrecht zur Preiserhöhung 2019


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
18.02.2019 | 12:59
Firmen-Antwort von: Immergrün Energie
Abteilung: Beschwerde

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

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Kommentare und Trackbacks (2)


20.02.2019 | 23:36
von Sebastian Rattey gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Erste Preiserhöhung akzeptiert, zweite Erhöhung auf Kulanz storniert und zeitnahe Vertragsauflösung zum geplanten Umzug.


28.02.2019 | 11:54
von Dirk Oschlies | Regelverstoß melden
Hallo Herr Rattey,

das Sie die erste Preiserhöhung akzeptiert haben, dafür werden sie bestimmt gute Gründe haben.

Aber wenn Stromanbieter wie Immergrün Energie eine rechtswidrige (!) Preiserhöhung storniert, hat das nichts mit Kulanz zu tun.

Ich kann Ihnen nicht die Brieftasche aus Ihrer Jacke stehlen und sie anschliessend aus Kulanz wieder zurück geben.

Nur so am Rande wegen des Verdachts des Betruges ermittelte die Staatsanwaltschaft Köln 2015 gegen drei Geschäftsführer der 365 AG (Immergrün Energie ist ein Unternehmen der 365 AG). Es sollten über 90 Anzeigen vorgelegen haben [Quelle: www.bild.de/news/inland/abzocke/staatsanwalt-ermittelt-stromkunden-fies-abgezockt-39454358.bild.html].



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