Durch zooplus endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 116 Views | 18.02.2019 | 21:32 Uhr
geschrieben von Bettina Egner

zooplus AG (München)

Hundeoverall nach 2 Monaten (!) defekt, zooplus: Abnutzung

Bestell-/Kundennummer: Bestellnummer 122613642 vom 03.11.2018

Hunde-Overall nach 2 Monaten defekt: Reißverschluss bleibt nicht zu, Gummizug löst sich auf, Halterungen lockern sich nach kürzester Zeit, Bündchen am Hals ausgeleiert. Zooplus lehnt Anerkennung meines Anspruchs wegen Sachmangels ab

Auf meine Reklamation erhielt ich vom Kundenservice / zooplus zuerst die Frage, ich hätte den Overall wohl zu groß bestellt? Ich teilte mit, wir hatten die Rückenlänge abgemessen und dementsprechend bestellt.

BILDER
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4 Bilder

Auf Wunsch sandte ich dann aussagekräftige Fotos, aus denen die Schäden hervorgehen:

Alle vorgesehenen Haltevorrichtungen (Reißverschluss, Bündchen am Hals, Gummifixierungen), die eben dafür da sind, den Overall am Hund zu halten, funktionieren nach kürzester Tragezeit schon nicht mehr.

Zu heiß gewaschen oder im Trockner getrocknet habe ich den Overall selbstverständlich auch nicht, wie ich zooplus mitgeteilt habe.

(Die von mir gesandten Fotos waren zu groß für das Mailprogramm von zooplus (höchstens 1 MB gesamt), also habe ich die Fotos alle einzeln entsprechend komprimiert und nochmals geschickt.)

Der Gesetzgeber schützt den Verbraucher im ersten halben Jahr nach dem Kauf (bzw. Zeitpunkt des "Gefahrenübergangs") insofern, als dass bei Sachmängeln in dieser Zeit unterstellt wird, dass dieser Defekt bereits beim Kauf vorgelegen hat, vgl. § 477 BGB.

Denn besonders bei einem versteckten Mangel - wie z. B. m. E. hier in Form minderwertiger Materialien, die in kürzester Zeit den Geist aufgeben - ist es unter Umständen schwierig nachzuweisen, dass dieser bereits beim Gefahrübergang bestand. Daher geht der Gesetzgeber davon aus, dass ein innerhalb von sechs Monaten auftretender Fehler bereits bei der Übergabe bestand.

SCHLAGWORTE

Die Beweislast hierfür liegt in diesem Zeitraum beim Verkäufer, d. h. wenn der Verkäufer den Sachmangel nicht anerkennen möchte, muss er m. E. beweisen, dass dieser beim Kauf noch nicht vorgelegen hat.

(Zu Deutsch: Jede Ware muss - wie ich es verstehe - aufgrund dieser "Beweislastumkehr" mindestens 6 Monate halten, auch wenn die gesetzliche Gewährleistung auf alle Waren eigentlich 2 Jahre ab Gefahrenübergang beträgt.)

Darauf hatte ich zooplus per E-Mail hingewiesen.

Bei Sachmängeln kann der Käufer wählen zwischen Nachbesserung / Reparatur (falls möglich) bzw. Ersatzlieferung, nach zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen hat er das Recht auf Wandelung / Rückgängigmachung des Kaufvertrags, Erstattung des Kaufpreises.

Zumindest müsste zooplus wenigstens einen Retourenschein senden, um die Ware zu prüfen. Die Transportkosten bei Sachmängeln in der Gewährleistung trägt der Verkäufer, vgl. § 439 Abs. 2 BGB.

zooplus verweigerte nach dem dritten Mailkontakt dann letztendlich die Anerkennung eines Mangels:

Die Sachbearbeiterin schrieb am 17.02.2019: "Gemäß Ihrer Schilderung gehen wir davon aus, dass es sich nicht um einen Mangel, sondern um natürliche Abnutzungserscheinungen handelt. Da die gesetzliche Gewährleistungspflicht nur dann eintritt, wenn der Mangel bereits beim Kauf eines Artikels bestanden hat, bitten wir Sie um Verständnis, dass wir keine Ersatzleistung gewähren können. "

Hier irrt die Sachbearbeiterin m. E. grundlegend.

Genau für diesen Fall, wenn ein Verkäufer sich versucht auf "Abnutzung" oder "Verschleiß" herauszureden, gibt es die Bestimmungen des § 477 / Beweislastumkehr, das bei einem Mangel innerhalb der ersten sechs Monate unterstellt wird, dieser habe bereits beim Kauf vorgelegen.

Ich habe per E-Mail gebeten, meine Reklamation endlich an jemanden weiter zu leiten, der sich mit den rechtlichen Grundlagen von Kaufverträgen auskennt.

Nun versuche ich über diese Plattform zur Einigung zu kommen, bevor ich meine Rechtsschutzversicherung bemühe.

Da die Materialien des Overalls offensichtlich von minderwertiger Qualität sind, was sich nach kurzer Tragezeit herausstellte (versteckter Mangel), macht eine Ersatzlieferung keinen Sinn. Ich denke auch nicht, dass sich das Stück reparieren lässt. Daher bitte ich um Zusendung eines Retourenscheins und Rückerstattung des Kaufpreises per Überweisung auf mein Konto.

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Meine Forderung an zooplus AG: Zusendung eines Retourenscheins, Rückerstattung des Kaufpreises 21,99 €


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
05.03.2019 | 15:01
Firmen-Antwort von: zooplus AG
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrte Frau Egner,

vielen Dank für Ihre Mitteilung.

Wir haben Ihre Rücksendung dankend erhalten und erstatten Ihnen den Kaufpreis des mangelhaften Artikels (inklusive gewährte Rabatte) umgehend zurück.

Wir bedauern das Missverstädnnis bei der Bearbeitung Ihrer Reklamation sehr.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Service-Team

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Kommentare und Trackbacks (3)


27.02.2019 | 12:00
von Bettina Egner noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Am 19.02.19 um 10.38 Uhr schrieb Zooplus:
"Sehr geehrte Frau Egner,
vielen Dank für Ihre Mitteilung.
Wir bedauern sehr, dass Sie mit der Qualität des Artikels 610923.5 Hundeoverall Mint - ca. 55 cm Rückenlänge nicht zufrieden sind. Nach Überprüfung der uns vorliegenden Informationen haben wir entschieden, dass eine Rücksendung der defekten Ware in diesem Fall nicht notwendig ist.
Wir veranlassen umgehend eine kostenlose Nachsendung der entsprechenden Ware.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Service-Team"

Am selben Tag, 19.02.2019, rund 4 STunden später, um 14.51 Uhr schrieb Zooplus:

"Sehr geehrte Frau Egner,

vielen Dank für Ihre Mitteilung.
Bitte entschuldigen Sie die Unannehmlichkeiten.
Da die Ersatzlieferung 130861508 bereits verschickt wurde, bitten wir Sie uns mitzuteilen, ob Sie einen neuen Hundeoverall noch wünschen.
Ansonsten werden wir die Bestellung 130861508 wieder stornieren.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Service-Team"

Ich las diese Mails erst am 20.02.19 und schrieb zurück:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
da das Material der Ware so rundherum fehlerhaft war und daher zu erwarten ist, dass der gleiche Overall ebenfalls in Kürze defekt ist, bitte ich um Erstattung des Kaufpreises.
Gerne sende ich Ihnen den defekten Overall zurück, sobald Sie mir einen Retourenschein zukommen lassen.
Mit freundlichen
Bettina Egner"

Mittlerweile war jedoch schon eine Versandmitteilung gekommen, da Zooplus meine Antwort nicht abgewartet hatte.

Ich erhielt hierauf eine Mail mit Retourenschein:

"Sehr geehrte Frau Egner,
vielen Dank für Ihre Mitteilung.
Ihre Retoure-Nr. lautet: KEPHASRK
Bitte legen Sie den Rücksendeschein ausgefüllt Ihrer Rücksendung bei und senden Sie die Waren innerhalb der nächsten vierzehn Tage an uns zurück.
Für eine kostenfreie Rücksendung des Artikels 1x 610923.5 Hundeoverall Mint - ca. 55 cm Rückenlänge (Größe 4XL) aus Ihrer Bestellung 130861508 senden wir Ihnen per separater E-Mail eine elektronische, vorfrankierte DHL-Paketmarke zu. Bitte drucken Sie diese Paketmarke aus, kleben Sie den Ausdruck auf Ihr Paket und geben die Sendung bei Ihrer DHL-Filiale ab.
Bitte bewahren Sie den Einlieferbeleg der Rücksendung sorgfältig auf. Dieser gilt im Falle eines Sendungsverlustes als Nachweis. Ohne Nachweis ist leider keine Erstattung möglich.
Sobald Ihre Rücksendung bei uns eingegangen ist, schreiben wir Ihrem Kundenkonto den Warenwert in Höhe von 20,89 EUR (inklusive gegebenenfalls eingelöster Gutscheine und Rabatte) gut und werden eine entsprechende Rückzahlung an Ihre Bankverbindung veranlassen.
Bitte teilen Sie uns Ihre vollständige Bankverbindung für die Rückerstattung Ihres Betrages mit.
Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Giorgi Sänger
Ihr Service-Team "

Ich sendete den Ersatzoverall
mit dem zur Verfügung gestellten Retourenschein und inklusive ausgefülltem Rücksendeschein mit meiner Bankverbindung an Zooplus.

Bis heute habe ich die Erstattung noch nicht erhalten.


10.03.2019 | 10:48
von Bettina Egner endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach weiterem Hin und Her per Mail hat die Firma Zooplus den Kaufpreis mittlerweile erstattet.
Vielen herzlichen Dank an die Reclabox für die Unterstützung!


10.03.2019 | 10:53
von Bettina Egner | Regelverstoß melden
Tut mir leid, natürlich wurde meine Beschwerde GELÖST, ich habe aus Versehen falsch geklickt!
Bettina Egner



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