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66 Views | 19.02.2019 | 12:27 Uhr
geschrieben von K. Juchart
Bestell-/Kundennummer: 126453033
Sofort nach Insolvenz der BEV habe ich am 31.01. bereits einen Vertrag mit der EnBW abgeschlossen mit Zusage Vertragsbeginn 1.02.2019.
Mit E-Mail vom 11. Februar wurde die Lieferung bestätigt und dabei aber Lieferbeginn erst zum 21.02. vorgesehen.
Trotz mehrfacher Reklamationen seit dem 1.02. (Per E-Mail, Telefon und Messenger), ist die Zusage heute am 19.02. immer noch nicht eingehalten. Im Gegenteil sagte mir die Hotline nach vorherigen völlig anderen Auskünften, dass alles schiefgelaufen sei und ich vom 1. bis 20. nun doch in der teuren Grundversorgung sei.
Das hätte ich nicht gedacht. Bedeutet von der BEV zur EnBW das Gleiche wie vom Regen in die Traufe? Anzumerken: Die EnBW ist Teil des Grundversorgers Netze BW.
Meine Forderung an EnBW Energie Baden-Württemberg AG:
Rückdatierung oder Entschädigung zumindest in Höhe des Verlustes (Grundversorger-Tarif)
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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