Durch Yello Strom endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 291 Views | 27.02.2019 | 15:26 Uhr
geschrieben von Ines Riecken-Sürig

Yello Strom GmbH (Köln)

Rückwirkende Stromversorgung nach Insolvenz des Voranbieters

Bestell-/Kundennummer: Strom Vertrag Nr. 701003571577

Nach Bekanntwerden der BEV Insolvenz habe ich umgehende einen neuen Strom- und Gasversorgungsvertrag bei Yello abgeschlossen, um nicht unnötig in der teuren Ersatzversorgung zu landen.

SCHLAGWORTE

Wechsel zu Yello ist beim Gas problemlos verlaufen, rückwirkender Vertragsbeginn zum 01.02, alles gut.

Wenn ich jedoch gedacht habe, dass dies beim Strom genauso kein Problem ist, habe ich mich jedoch getäuscht. Gleiches Vorgehen wie beim Gas: BEV insolvent, neuer Vertrag, rückwirkend zum Insolvenzantrag.

Lieferbeginn sollte hier komischerweise erst am 23.03. sein, daraufhin telefonische Kontaktaufnahme und gleichzeitig Kontaktaufnahme in der APP mit der Auskunft: "Kein Problem, rückwirkende Versorgung ist natürlich möglich".

Vertrag wurde dann auf Lieferbeginn 01.02. rückwirkend geändert, zwei Stunden später auf 31.09., dann sollte plötzlich die Zählernummer des Stomzählers nicht stimmen (diese war natürlich korrekt), dann Änderung auf Lieferbeginn 12.03.

Weitere telefonische und schriftliche Kontaktaufnahmen mit dem Kundenservice noch innerhalb der Widerrufsfrist. Auskunft"Kein Problem, wir haben hier ein so hohes Aufkommen und müssen alle Neuverträge von ehemaligen BEV Kunden manuell prüfen, aber natürlich wird der Lieferbeginn zum 01.02. rückwirkend klappen, Sie müssen sich nicht sorgen und auch nichtvon Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. ".

Dumm wie ich war, habe ich diesen Aussagen vertraut, inzwischen ist die Widerrufsfrist verstrichen und plötzlich ist von einer rückwirkenden Belieferung keine Rede mehr, sondern Lieferbeginn erst am 12.03.19, also nach fast 6 Wochen in der Ersatzversorgung.

Neue Nachfrage beim Kundendienst, angeblich gibt der Netzbetreiber den Zähler nicht früher frei, Schuld soll beim Netzbetreiber liegen, nicht bei Yello.

Nach dieser Aussage habe ich den Netzbetreiber und gleichzeitig Ersatzversorger persönlich aufgesucht, hier wurde mir mitgeteilt, dass eine rückwirkende Versorgung natürlich möglich ist, der Fehler liegt aufgrund einer falschen Meldung bei Yello. Dies hat man mir sogar schriftlich gegeben, damit Yello die Freigabe erneut beantragen kann.

Vermerk des Netzbetreibers mit rückwirkender Freigabe des Zählers an Yello per Einschreiben geschickt, gleichzeitig nochmalige telefonische Kontaktaufnahme mit Yello. Hier Mitteilung, dass rückwirkend nicht möglich ist, da Kündigungsfristen einzuhalten sind (welche Kündigungsfristen? Es handelt sich um eine Ersatzversorung ohne Fristen!)

E-Mail Kontakt mit Yello mit Standartantwort: "Ihr Gas läuft ab 01.02., Strom geht erst ab 12.03.", keine Antwort auf meine Frage nach dem warum.

Ich fordere Yello hiermit auf, den Vertragsbeginn rückwirkend auf den 02.02.2019 zu datieren, wie bei Vertragsabschluss festgelegt.

Soweit dies aus unerfindlichen Gründen nicht möglich ist, fordere ich Yello gleichzeitig auf, mir die Hinderungsgründe für eine rückwirkende Stromversorgung ab dem 02.02.2019 mitzuteilen und hierbei die schriftlich bestätigte Freigabe des Stromzählers durch den Netzbetreiber zu berücksichtigen. Von Seiten des Netzbetreibers steht einer rückwirkenden Versorgung nichts im Wege.

Weiter bitte ich um Mitteilung, warum mir innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist eine rückwirkende Belieferung mehrmals zugesichert wurde, nach Ablauf der Widerrufsfrist diese aber plötzlich nicht mehr möglich ist.

Ich habe jetzt einen Stromvertrag, der fast 6 Wochen später als gewollt beginnt und frage mich hier, ob Yello nicht in Hinblick auf die entstehenden Mehrkosten durch die teurere Ersatzversorgung schadensersatzpflichtig ist.

Leider habe ich hier einen Stromvertrag abgeschlossen, den ich am liebsten schon vor Vertragsbeginn wieder los werden will. Leider ist hier die gesetzliche Widerrufsfrist aufgrund der falschen Aussagen des Yello Kundendienstes verstrichen.

Weiter überlege ich hier wirklich, die Bundesnetzagentur über den o. g. Sachverhalt zu informieren mit der Bitte um rechtliche Würdigung

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Meine Forderung an Yello Strom GmbH: Rückwirkende Belieferung mit Strom ab 02.02.2019


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Kommentare und Trackbacks (3)


04.03.2019 | 22:46
von Ines Riecken-Sürig noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Zwischenzeitlich hat Yello sogar 2 Stromverträge für einen Zähler angelegt, einmal wie gehabt 12.03. einmal angeblich rückwirkend ab 01.02., allerdings ohne Vertragsnummer.
Am 01.03. hat mich der Netzbetreiber angerufen, dass dIe Ersatzversorgung sofort rückwirkend enden würde, wenn Yello sich melden würde.
Erneute Rücksprache mit Kundendienst. angeblich würde der Netzbetreiber/Grundversorger am 01.03. kontaktiert, komisch, dass diese beim Gespräch nichts davon wussten.
Bis heute noch immer keine Rückmeldung von Yello, dafür war ich insgesamt 7 Stunden in der Warteschleife des Kundenservice und musste mir dann noch von einer Mitarbeiterin sagen lassen, ich sei halt zu dumm zum Wechseln, da ich bei Vertragswechsel meinen Ersatzversorger statt der BEV angegeben habe (was definitiv falsch ist) und es wohl kaum sein kann, dass sich der Netzbetreiber bei mir gemeldet hat.
Yello will hier definitiv den Verbraucher für dumm verkaufen. Mails werden gar nicht mehr beantwortet.
Sollte bis zum 06.03. der rückwirkende Vertrag nicht bestätigt werden, werde ich mich unverzüglich an die Bundesnetzagentur und die Schlichtungsstelle Energie wenden und zeitgleich anwaltlich Schadensersatzansprüche geltend machen.
Klar passieren überall Fehler, aber dann sollte man als Firma auch dazu stehen und Schadensbegrenzung betreiben.


12.03.2019 | 07:11
von Ines Riecken-Sürig noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Wurde immer wieder vertröstet, ab heute Belieferung mit 41 Tagen Verspätung und mehr als 50 € Verlust.
Nie wieder Yello.


26.03.2019 | 09:45
von Ines Riecken-Sürig endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Yello schiebt alles auf den Ersatzversorger, obwohl ich die Freigabe schriftlich übermittelt habe.
Dies wird mein erster und gleichzeitig letzter Stromverträge bei Yello sein, Kundenservice sieht anders aus




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