Durch STRATO endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 222 Views | 03.03.2019 | 22:00 Uhr
geschrieben von Dieter Grade

STRATO AG (Berlin)

STRATO erhöht eigenmächtig die Gebühren um 133 %

Bestell-/Kundennummer: 11524668

STRATO nimmt ohne Zustimmung einen Service in den Vertrag auf, der kostenpflichtig ist

Ich habe seit vielen Jahren einen Vertrag mit dem Internetdienstanbieter STRATO AG. Bisher war ich ganz zufrieden mit dem Anbieter.

SCHLAGWORTE

Am 13.12.2018 teilte mir STRATO mit, dass meine PHP-Version veraltet sei und gaben mir 2 Optionen zur Auswahl:

Option 1: PHP-Version aktualisieren
Führen Sie zum 06.02.2019 das Update auf aktuelle PHP-Versionen wie 7.1 und 7.2 durch.

Option 2: PHP 7.0 weiter nutzen
Aktivieren Sie den ab dem 07.02.2019 kostenpflichtigen PHP Extended Support.

Nach dem Einloggen sehe ich bei meinen Einstellungen, dass ich verschiedene PHP-Versionen einstellen kann: PHP 7.1, 7.2, 7.3. Für PHP 7.0 wird dort folgendes angegeben: Extended Support – Bestellen.

Bei dem Vertrag meiner Frau sind folgende Optionen vorgegeben: PHP 7.0, 7.1, 7.2. Für PHP 5.6 wird dort folgendes angegeben: Extended Support – Bestellen.

In beiden Fällen nutzen wir PHP seit langer Zeit gar nicht mehr (auch keine alte Version). Ich habe den Extended Support nicht bestellt und nach der Mitteilung von STRATO damit gerechnet, dass etwaige PHP-Seiten irgendwann nicht mehr funktionieren. Da ich zurzeit PHP gar nicht nutze, habe ich es ignoriert und damit gerechnet, dass ich mich zu gegebener Zeit damit befassen und die zukünftigen PHP-Seiten neu erstellen muss.

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Ich war dann sehr überrascht, als mir die Kosten für den Support in Rechnung gestellt wurden, obwohl ich ihn nicht bestellt habe! Der zusätzliche „Service“ übersteigt mit 5,33 Euro/Monat die Grundkosten des regulären Vertrags (4,00 Euro/Monat) um 133%. In diversen Foren habe ich viele Beiträge von Strato-Kunden gelesen, die sich überrumpelt gefühlt haben. Offensichtlich hat STRATO also seinen Versuch, an höhere Gebühren zu kommen, ganz gut versteckt.

Auf einer Anwaltsseite wird eine solche Forderung als unzulässig formuliert:

Frage: … Ist die «schweigende», einseitige Vertrags-Änderung per E-Mail rechtens – und damit die Forderung von STRATO?

Antwort: Die Änderung ist nicht rechtens, da Sie keine Zustimmung erteilt haben. Eine Zustimmung durch Schweigen ist unmöglich und daher nicht erteilt. Dementsprechend ist auch die auf der Vertragsänderung basierende Forderung unwirksam.

Ich habe mehrfach STRATO um Rückerstattung gebeten. Das wurde abgelehnt. Daraufhin habe ich den Betrag von 5,33 Euro zurückgebucht und erhielt daraufhin eine Mahnung in Höhe von 9,33 Euro. Dieser Mahnung/Rechnung habe ich widersprochen, da mir etwas in Rechnung gestellt wurde, das ich nicht bestellt habe. Das wird aber von STRATO ignoriert.

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Kommentare und Trackbacks (3)


11.03.2019 | 08:59
von Dieter Grade noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die Kosten zwar gutgeschrieben bekommen, aber ich denke viele hundert/tausend andere Kunden von Strato werden weiterhin in diese Kostenfalle gelockt.


25.03.2019 | 09:07
von Dieter Grade endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die Kosten zwar gutgeschrieben bekommen, aber ich denke viele hundert/tausend andere Kunden von Strato werden weiterhin in diese Kostenfalle gelockt.


20.05.2019 | 15:48
von Michael Bradtke | Regelverstoß melden
Ja das rechnet sich doch immer noch. Von 1000 Kunden meckert einer. Ein Plus von 999 Kunden. So kann man es auch machen



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