Durch HARK endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 903 Views | 05.03.2019 | 14:14 Uhr
geschrieben von Markus Mueller-Zambre

HARK GmbH & Co. KG (Duisburg)

Kurzfristige Stornierung

Wir haben uns am 28.01.2019 für einen Standardkamin der Fa. HARK entschieden - den wir am gleichen Tag auch in einem Werkvertrag für eine Lieferung im April bestellt haben. Da wir bereits zwei Kamine bei der Fa. HARK gekauft hatten - und bisher immer zufrieden waren - wollten wir auch dieses Mal der Fa. HARK unser Vertrauen schenken.

SCHLAGWORTE

Leider ist uns nach drei Tagen in unserem Rohbau (DG Wohnung) klar geworden, dass die Höhe des Kamins für die Wohnung ein ungünstiges Lichterverhältnis schafft. Daher wollten wir drei Tage später den Vertrag stornieren und zurücktreten - somit also die Lieferung für April stornieren. Ein anderer Kamin kam ebenfalls für uns nicht in Frage.

Sehr schnell wurde uns von jedoch auf schriftlichen Wege mitgeteilt, dass wir zur Abnahme des Kamins verpflichtet sind - und uns bei Nichtabnahme ein Vergütungsanspruch von 30-40% entsteht. Trotz mehrmaliger Versuche, uns hier als bisher loyalen Kunden (2 Kamine) entgegenzukommen, wurde uns in einem letzten Schreiben ein Vergütungsanspruch von ca. 3800,00 € in Rechnung gestellt - bei einem Gesamtkaufpreis von 7.800,00 Euro netto.

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Um das mal klar zu machen: Das sind also ca. 40% des Kaufpreises - für einen Kamin, den wir nicht mehr brauchen können und wollen. Und nachdem wir drei Tage nach Unterschrift zurücktreten wollten - um Aufwendungen bei der Fa. HARK natürlich klein zu halten- ist das schon ein starkes Stück. Das muss also jeder für sich beurteilen - aber mit Kundenorientierung/Loyalität hat das aus unserer Sicht nichts zu tun.

Mehrmalige Versuche mit der Rechtsabteilung eine einvernehmliche Lösung (im Sinne des §649 BGB und der vom Gesetzgeber zu vermuteten 5% Regel) werden von der Fa. HARK nicht adressiert - und mittlerweile gibt es eine Fristsetzung zum Ende März für den o. a. Betrag. Unsere Anmerkungen wurden uns darüber hinaus als „unerheblich“ zurückgespielt.

Ich habe mich jetzt an einen Rechtsanwalt gewendet - der die Argumentation vor Gericht prüfen wird. Darauf lasse ich es jetzt ankommen.

Ich kann nach wie vor nicht verstehen, wie hier mit uns umgegangen wird - weiß aber auch, dass in meinem persönlichen Umfeld die Fa. HARK zukünftig keine Rolle mehr spielen wird. Und das werde ich natürlich auch immer so kommunizieren.

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Kommentare und Trackbacks (5)


06.03.2019 | 07:37
von Markus Mueller-Zambre | Regelverstoß melden
. es handelt sich natürlich um §648 BGB was die 5% Vermutung angeht - so vom Gesetzgeber erläutert in Satz 3.

03.04.2019 | 08:35
von Markus Mueller-Zambre noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da wird auch nix mehr kommen - dort ist kein Interesse an Kommunikation!


24.04.2019 | 16:26
von Markus Mueller-Zambre endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst


28.04.2019 | 21:48
von Johannes Kromm | Regelverstoß melden
Markus, melde dich bitte an meine Nachrichten.
Vielen Dank

05.06.2019 | 22:32
von Johannes Kromm | Regelverstoß melden
Hallo Marcus, wie weit bist du mit der Fa. HARK gekommen? Was hat der Anwalt gesagt bzw. gemacht?



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