Durch E.ON Energie Deutschland endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 258 Views | 04.03.2019 | 14:47 Uhr
geschrieben von Lioba Fischer

E.ON Energie Deutschland GmbH (München)

Ignorantes Verhalten im Falle einer komplexen Situation

Bestell-/Kundennummer: 242 110 162 122

E.ON vergisst Kunden und zieht nach 21 Monaten den vergessenen Betrag ohne Rücksprache mit dem Kunden auf einmal ab

Ende September 2017 hat mein Mann, der unter anderem an schweren Depressionen litt, sich das Leben genommen. Ab diesem Zeitpunkt bin ich neben der Bewältigung dieses unsäglichen Traumas mit allen organisatorischen Verwaltungsarbeiten auf mich selbst gestellt. In Punkto Energieversorgung ergab sich aus den skurrilen Zufälligkeiten eine fast undurchschaubare Situation, mit der ich mich erst seit dem Tod meines Mannes auseinander setzte.

SCHLAGWORTE

Mein Mann hatte wohl zum 1. Mai 2017 unseren bisherigen Stromlieferanten gekündigt und keinen anderen Vertrag unterschrieben. Zeitgleich zu seinem Kündigungstermin meldete sich in unserer Straße ein neuer Mieter genau bei diesem Stromanbieter an, den wir zu diesem Zeitpunkt gekündigt hatten. Soweit ist das ja nichts Besonderes. Die Crux daran war, dass der neue Mieter, der zum selben Zeitpunkt sich dort angemeldet, wo mein Mann gekündigt hatte, in einem Haus der gemeinsamen Straße wohnt und gemeldet ist, dessen Hausnummer unserer früherer Hausnummer entspricht.

Im Jahr 2001 wurde unsere Straße in Nachhinein neu vermessen und erschlossen und im Zuge dessen, die Hausnummern neu vergeben, sodass unser Haus, bis zu diesem Zeitpunkt der Hausnummer 3 entsprach. Ab der Neuvergabe wurde aus unserer Hausnummer 3, die Hausnummer 11, die Hausnummer 3 wurde einem Haus zugeordnet, das ein ganzes Stück weiter vorne steht. Und genau in diesem Haus, das seit dem Zeitpunkt der Neuvergabe der Hausnummer 3 (also unserer alten Hausnummer) entspricht, wohnt eben dieser Mieter, der sich zufällig zum selben Zeitpunkt bei genau diesem Stromanbieter anmeldete, wie mein Mann dort gekündigt hatte.

Dass selbst E.ON über so einen langen Zeitraum nicht registrierte, dass dem Verbraucher des Zählers, der "neuen" Hausnummer 11 seit dem Zeitpunkt der zeitgleichen Ab-, bzw. Anmeldung der verschiedenen Parteien keine Abschläge mehr abgebucht wurden, zeigt nur, wie verworren die Situation war.

Letztendlich ich uns, inzwischen nur noch mir, kein Fehler unterlaufen, der zu dieser Situation geführt hat: wir haben den Hausnummernwechsel ordnungsgemäß bei unserem Stromlieferanten gemeldet und mein Mann hat diesem Jahre später fristgerecht gekündigt.

Leider ist es meinem Mann in seiner Erkrankung nicht aufgefallen, dass seit Mai 2017 keine Abschläge mehr für Strom abgebucht wurden. Trotz seiner Erkrankung hatte er noch seinen Stolz und führte bis zu seinem Suizid die häuslichen Verwaltungsarbeiten alleine aus.

Erst danach arbeitete ich mich in alle Aufgaben ein und recherchierte bezüglich Energieversorgung unermüdlich im regen Kontakt mit unserem vorherigen Stromanbieter und dem Netzbetreiber. Bis zu diesem Zeitpunkt wusste ich noch nicht einmal, dass es außer einem Stromlieferanten auch noch einen Netzbetreiber gibt, geschweige denn deren Zuständigkeiten. Selbst als ich mit meiner Recherche fertig war und versuchte, ab diesem Zeitpunkt klare Verhältnisse zu schaffen, konnte ich nicht einmal einen Stromlieferanten meiner Wahl engagieren, da es diesem nicht möglich war, mich beim bisherigen Stromlieferanten abzumelden, da sich zu diesem Zeitpunkt weder der bisherige Stromlieferant (zu Recht), noch E.ON für mich zuständig fühlte.

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Daran ist deutlich zu erkennen, dass dieser aufgestaute Rechnungsbetrag weder von mir noch von mein verstorbener Mann verursacht oder gewünscht war.

Inzwischen habe ich mich auch soweit eingelesen, dass ich jetzt darüber informiert bin, dass ein Kunde, der nach Ablauf seines Vertrags mit einem Stromlieferanten sich nicht um einen neuen Vertrag bemüht, automatisch zum Grundversorger zu "irgendeinen" Tarif zurück fällt. Somit weiß ich, dass der Strom für den ominösen Zeitraum von E.ON zu berechnen ist.

Da ich aber Strom nicht zu "irgend einen" Tarif beziehen möchte und es mir aus genannten Gründen nicht möglich war, einen für mich günstigen Tarif auszuwählen, bzw. es mir auch nicht ausgesucht habe, innerhalb dieses Zeitraums keine Abschläge für Strom abgezogen zu bekommen, hätte ich mir gewünscht, dass E.ON sich die Mühe macht und noch vor der in Rechnungstellung des Gesamtbetrags mit mir in Kontakt tritt und eine für beide Seiten verträgliche Lösung sucht, statt kommentarlos den Abzug des Gesamtbetrages für 21 Monate zu einem bestimmten Datum anzukündigen.

Es gab keinerlei Reaktion seitens E.ON. Weder auf meinen Widerspruch zu dieser Rechnung noch auf die Bitte um eine für beide Seiten verträgliche Lösung der Situation. Beides über das Kontaktformular von E.ON. Daraufhin rief ich bei E.ON an und ließ mir bestätigen, dass der Inhalt meiner Kontaktformulare "in Bearbeitung" sei.

Als es aber daraufhin weiterhin kein Feedback seitens E.ON gab, wiederholte ich in einem Brief per Einschreiben zum einen meinen Widerspruch gegen die Rechnung, zum weiteren die Bitte um Klärung der Situation und schränkte letztendlich sogar mein SEPA-Lastschriftmandat soweit ein, dass zwar die aktuellen monatlichen Abschläge abgebucht werden dürfen, nicht aber der gesamte Rechnungsbetrag, bis wir eine gemeinsame Lösung gefunden hätten.

Auch daraufhin reagierte E.ON in keinster Weise, sondern zog zum angekündigten Zeitpunkt, trotz der Einschränkung meines SEPA-Lastschriftmandats den gesamten Betrag von meinem Konto ab.

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Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland GmbH: Entschuldigung für das ignorante Verhalten und zumindest eine Reduzierung der Forderung um 253,77€


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
04.03.2019 | 14:47
Firmen-Antwort von: E.ON Energie Deutschland GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Guten Tag Frau Fischer,

vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen und uns Ihr Anliegen so detailliert geschildert haben. Wir verstehen gut, dass Sie sich gerade in dieser schwierigen Zeit allein gelassen gefühlt haben. Das und der Verlust Ihres Mannes tut uns ehrlich sehr leid.

Wir antworten Ihnen gern ausführlich. Um Ihre Daten zu schützen, werden wir Sie nun per Brief kontaktieren. Wir sind uns sicher, dass wir gemeinsam eine Lösung finden werden.

Viele Grüße
Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH

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Kommentare und Trackbacks (4)


16.03.2019 | 16:14
von Lioba Fischer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich finde ReclaBox eine sehr gute Plattform, da das Unternehmen daraufhin zumindest sofort reagiert hat und einen Lösungsvorschlag unterbreitete, der nicht ganz meiner Einstellung zu dieser Sache entspricht. Ich habe das Unternehmen erneut angeschrieben. Leider warte ich nach einer Woche immer noch auf eine Reaktion


30.03.2019 | 19:58
von Lioba Fischer endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das große Unternehmen E.ON sah sich nicht dazu in der Lage, mir einen Bonus über den Differenzbetrag zwischen dem Strompreis, den ich mir für diesen Zeitraum gewählt hätte, hätte ich die Möglichkeit gehabt und dem Strompreis, der mir für diesen Zeitraum berechnet wurde anzubieten.
Ein versöhnliches Wort wurde zwar angeschlagen, aber auch dies sehr zeitverzögert und erst nachdem die Situation auf dieser Plattform öffentlich einsehbar wurde


01.04.2019 | 11:15
von E.ON Energie Deutschland GmbH

Hallo Frau Fischer,

schade, dass es uns nicht gelungen ist, eine Lösung zu finden, die für Sie akzeptabel ist. Unser Angebot steht weiterhin. Wenn Sie dies doch noch annehmen möchten, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail.

Viele Grüße

Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH



01.04.2019 | 11:15
von E.ON Energie Deutschland GmbH

Hallo Frau Fischer,

schade, dass es uns nicht gelungen ist, eine Lösung zu finden, die für Sie akzeptabel ist. Unser Angebot steht weiterhin. Wenn Sie dies doch noch annehmen möchten, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail.

Viele Grüße

Ihre E.ON Energie Deutschland GmbH





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