Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 153 Views | 09.03.2019 | 14:16 Uhr
geschrieben von Götz Abraham

Immergrün Energie (Köln)

Fehlender Neukundenbonus

Bestell-/Kundennummer: 21710018423

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

mit Datum vom 16.10.2017 wurde ein Stromliefervertag ab 1.01.2018 abgeschlossen. Der Vertrag wurde zum 31.12.2018 gekündigt, Kündigungsbestätigung vom 18.09.2018 liegt vor. Die Übermittlung des Zählerstands vom 31.12.2018 erfolgte am 1.01.2019 gegenüber dem zuständigen Netzbetreiber, dessen Bestätigung vom 1.01.2019 liegt ebenfalls vor.

An das Ausstellen der Rechnung und Auszahlen des Guthabens (hier werden Überzahlung und Neukundenbonus erwartet) wurde per E-Mail vom 5.02.2019 erinnert.

Die mit Datum vom 9.02.2019 versehene Rechnung wurde ohne Berücksichtigung des vertraglich vereinbarten Neukundenbonus (15% auf Rechnungsbetrag) erstellt.

Mit Datum vom 27.02.2019 wurde das Unternehmen in Verzug gesetzt, am 3.03.2018 nochmals Beschwerde geführt mit Terminsetzung eines Zahlungseingangs zu 6.03.2019.

Am 6.03.2019 konnte ein Zahlungseingang über 133,65€ (Überzahlung) festgestellt werden, der Neukundenbonus in Höhe von 165,36€ fehlt noch immer.

Ein Verstoß gegen die mit Urteil OLG Köln (AZ: 6 U 132/16) gerügten AGB-Klauseln liegt nicht vor.

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Meine Forderung an Immergrün Energie: Zustellung einer korrekten Rechnung und Zahlung des Neukundenbonus in Höhe von 165,36€, Zahlungseingang bis 15.03.2019


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
11.03.2019 | 12:33
Firmen-Antwort von: Immergrün Energie
Abteilung: Beschwerde

Sehr geehrter Herr Abraham,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

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Kommentare und Trackbacks (2)


14.03.2019 | 16:44
von Götz Abraham noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Der Verbraucherbeauftragte hat sich noch nicht bei mir gemeldet. Eine korrigierte Rechnung liegt zwischenzeitlich vor, ein Zahlungseingang konnte noch nicht festgestellt werden.


16.03.2019 | 09:46
von Götz Abraham gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Mein Anliegen ist positiv abschließend bearbeitet, dennoch bleibt ein schaler Nachgeschmack. Strommarken von 365 AG werden wohl nicht wieder mein Vertragspartner sein. Danke an alle Beteiligten.




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