Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 47 Views | 08.03.2019 | 16:35 Uhr
geschrieben von Gert Schillig

Immergrün Energie (Köln)

Stromliefervertrag - Lastschrift und Abschlagszahlungen

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer 2180706364

Mein Stromliefervertrag mit Versorgungsbeginn ab 01.08.2018 endet am 31.07.2019.

SCHLAGWORTE

Im Kündigungsschreiben vom 01.03.2019 habe ich mitgeteilt: "Das erteilte SEPA Lastschriftmandat bleibt bis einschließlich Juni 2019 für die monatlichen Abschlagsbeträge von 88,00 € gültig und wird mit Wirkung vom 01. Juli 2019 widerrufen. Ein Abschlag für Juli 2019 entfällt, da der Vorjahresverbrauch durch die 365 AG mit 11 Abschlagszahlungen voll abgedeckt wurde. "

Immergrün teilte hierzu am 06.03.2019 mit: ". Ihre Genehmigung zum Lastschrifteinzug wurde storniert, zum 01.07.2019. Bitte leisten Sie künftige Zahlungen rechtzeitig bei Fälligkeit per Überweisung. ."

Die vorstehende Formulierung lässt den Kunden im Unklaren, ob Immergrün Energie im 2. Satz mit künftiger Fälligkeit bereits zum 01.04.2019 die Zahlungen per Überweisung erwartet oder erst ab 01.07.2019.

Ferner besteht Immergrün Energie offensichtlich weiterhin auf die Fälligkeit einer 12. Abschlagszahlung zum 01.07.2019. Nach § 41 Abs. 2 EnWG ist es unzulässig, den Vorjahresverbrauch durch 11 zu teilen und 12 Abschlagszahlungen zu fordern. Die führt zu einer ungerechtfertigten Überzahlung.

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Meine Forderung an Immergrün Energie: Verzicht auf die Forderung der 12. Abschlagszahlung zum 01.07.2019 u. Mitteilung Überweisungsbeginn


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
08.03.2019 | 16:35
Firmen-Antwort von: Immergrün Energie
Abteilung: Beschwerde

Sehr geehrter Herr Schillig,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

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Kommentare und Trackbacks (1)


08.03.2019 | 22:22
von Gert Schillig gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst


08.03.2019 | 22:22
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




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