0 Views | 13.03.2019 | 23:43 Uhr
geschrieben von TD

EnBW Energie Baden-Württemberg AG (Karlsruhe)

Mahnungen durch seitens EnBW falsch erfasste Vertragskündigung

Bestell-/Kundennummer: 126299632

Statt Abmeldung mit Endabrechnung - neue Rechnungen und Mahnungen, obwohl der Zähler längst im neuen Vertrag des Nachmieters erfasst ist.

SCHLAGWORTE

Die Mitarbeiter im Kundenzentrum entweder lügen, dass "jetzt ist alles wieder gut und Sie bekommen keine Mahnung mehr" oder schmeißen einfach Hörer auf, wenn man sie mit den Tatsachen und Fragen nach der Existenz des Beschwerdemanagements konfrontiert.

Die Geschichte ist mit der falsch erfassten Vertragskündigung wegen Umzugs begonnen. Nach Erhalt der Kündigungsbestätigung wegen Nicht-Akzeptanz der Preiserhöhung (?) habe ich sofort den Kundenservice kontaktiert. Die Antwort war: "Es tut uns leid, es ist unser Fehler, aber wir können nichts machen. Sie haben zwar zum 31.01.2019 wegen Umzugs gekündigt, aber wir haben Sie bereits zum 31.12.2018 bei Stadtwerken abgemeldet. Man kann hier nichts machen. Aber es ist ja kein Thema, wenn Sie Anfang Januar umziehen- Notstromversorgung ist ja immer da. Sie teilen uns nur den Zählerstand nach dem Auszug mit und es ist alles erledigt".

Schön wär's!

Gleich danach kam die Rechnung für Notversorgung auf meinen Namen, obwohl ich nicht der Vermieter bin. Zwei Wochen später bin ich umgezogen und den Zählerstand dem Kundenservice online mitgeteilt. Leider kam die automatische Systemmeldung - es ist nicht möglich, Ihren Verbrauch online auszurechnen. Unbekannter Fehler liegt vor.

Danach habe ich eine E-Mail an den Kundenservice geschrieben. Eine Woche später - keine Reaktion, danach Antwort von Frau F.: "Wir würden Ihnen die Endabrechnung gerne erstellen, leider haben wir keine neue Anschrift von Ihnen". Dann schrieb ich zurück, dass diese gerne an meine eingepflegte alte Anschrift geschickt werden kann, da die Nachsendung bestellt ist. 2 Wochen - keine Reaktion. Nach noch einer Woche habe ich wieder angerufen und nach der Endabrechnung gefragt. Die Antwort hieß- uns liegen keinerlei Info hierzu vor.

Nach dem Nachforschen - "oh ja, ich sehe, meine Kollegin hat hier etwas reingeschrieben, aber es ist nicht möglich, es geht einfach nicht, weiß nicht warum, Ihre Endabrechnung zu erstellen. Ein internes Problem. Es tut mir leid. Ich leite dies an die Rechnungsabteilung. Es wird alles gut".

Nach noch 2 Wochen - Brief von der EnBW. Statt Endabrechnung - 1. Mahnung. Wieder mein Anruf nach dem Feierabend. Der nächste Mitarbeiter wunderte sich, dass 2 Verbraucher an einem Zähler im System "hängen": ich und der Nachmieter, der seinen Vertrag bereits abgeschlossen hat. Mein Vertrag wäre gar nicht gekündigt, aber er kümmere sich drum. Danach habe ich 2 E-Mails als Erinnerung gesendet. Keine Reaktion.

Heute liegt die 2. Mahnung im Postfach, 4,00 Euro Mahngebühr und Rechnung für Jan und Februar 2019:)) )) )) )) )) Am Telefon hat Frau S. den Hörer aufgeschmissen, da sie mir keine Kontaktdaten von dem Leiter des Kundenservice geben wollte. Die nächste Kollegin von ihr, die ich unmittelbar danach, nach erneuter Warteschleife erreicht habe, meinte, es gäbe kein Beschwerdemanagement bei der EnBW.

Tja.

Es tut mir leid, aber es ist kein seriöses Unternehmen, es ist ein Kindergarten!

Ich habe mind. 4 Std meiner Zeit wegen Probleme mit der Mitarbeiterschulung und -führung der EnBW verloren und sehe immer noch kein Ende. Wer kann mir die Kontaktdaten der Geschäftsleitung geben?

Hat jemand Erfahrung mit der Verbraucherzentrale? Danke im Voraus für Kommentare!

Der nächste Punkt: mein zweiter Stromvertrag läuft ebenso über EnBW. Leider! Mein Bonus wollen Sie nur in Verbindung mit dem Bankeinzug auszahlen. Wieso dies! Im Vertrag steht kein einziges Wort davon. Ich will mein Geld als Gutschrift, aber auch das scheint bei dem kundenunfreundlichen Anbieter Problem zu sein.

P. S.:

Sie sollen bei MVV Energie lernen, wie man Kunden jahrelang zufrieden stellt und wie professionell man arbeiten kann. 9 Jahre lang hatte ich gar keine Beanstandung.

TD

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Meine Forderung an EnBW Energie Baden-Württemberg AG: Korrektur des falsch erfassten Vertragskündigungsdatums, Aufhebung aller rechtswidriger Rechnungen und Mahnungen nach dem Vertragsende, Zusendung der Endabrechnung


 
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