196 Views | 16.03.2019 | 15:25 Uhr
geschrieben von Andy. Wegener.

Telekom Deutschland GmbH (Bonn)

Jugendschutz Wahn - Zwangs-Pin-Eingabe im Filmpaket

Bestell-/Kundennummer: 2741062207

Wo kommen wir denn dahin. Wird als nächste der Internetzugang mit PIN versehen, da man dem Jugendschutz gerecht wird? Es könnten ja potenziell nicht Jugendfreie Inhalte abrufen werden. Den Jugendschutz in meinen eigenen 4 Wänden bestimme wohl immer noch ich!

SCHLAGWORTE

Meine Persönlichkeitsrechte werden durch die Überregulierung und im vorauseilenden Gehorsam im Namen des Jugendschutzes verletzt. Nicht abschaltbare PIN-Abfrage für gekautes Produkt nervt so sehr, dass ich die Leistung kündigen musste.

Es kann doch nicht angehen, dass frei ausgestrahlte Programme lediglich darauf hinweisen, dass die Sendung für 16/18 nicht geeignet sind und zugebuchte Sender immer wieder mehrmals täglich per PIN frei geschaltet werden müssen. Und die Telekom argumentiert gerne mit gesetzlichen Vorgaben. Das stimmt so nicht ganz.

Die Telekom muss lediglich die Voraussetzungen zur Einhaltung schaffen. Eine Zwangsabfrage ist nicht gesetzlich vorgesehen. Sonst müsste das auch für Unitymedia gelten! Dort jedoch lässt sich die 16/18 PIN-Abfrage ausschalten.

Ich bin nachweislich über 18! Und Vertragsinhaber des Anschlusses und gebuchter Zusatzprodukte können auch nur volljährige Personen sein. Wieso nimmt sich die Telekom das Recht raus, dies tagsüber jederzeit zu kontrollieren und zu hinterfragen? Wenn sie das so genau nehmen Fa. Telekom dann bitte auch das Internet mit 16/18-PIN-Zugang und zu Hause bei mir kontrollieren, ob die Porno Sammlung auch im Waffenschrank unzugänglich für Kinder verschlossen ist.

Meine Forderung: Schaffen sie die Möglichkeit zur Abschaltung der 16/18 PIN-Abfrage gerne auch über "Erwachsenen-Pin" via Post Ident. Ich werde ansonsten nach der Mindestlaufzeit den Vertrag kündigen und wieder zu Unitymedia zurück wechseln. Ich würde gerne wieder das Filmpaket buchen aber mit der Zwangslegitimierung ist das nicht zumutbar.

Mit freundlichen Grüßen A. Wegener

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Meine Forderung an Telekom Deutschland GmbH: Möglichkeit zur Abschaltung der 16/18- PIN-Abfrage im Media Receiver der Telekom


 
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Kommentare und Trackbacks (2)


23.03.2019 | 16:52
von Andy. Wegener. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Habe eine Beschwerde direkt an den Vorstand gesendet.


06.04.2019 | 17:09
von Andy. Wegener. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Immer das gleiche. Jeder angeschriebene Mitarbeiter verweist auf Vereinbarungen mit irgendeiner Medienbehörde gemäß Jugendschutz Abkommen. Meine Vorstandsbeschwerde wurde noch nicht beantwortet. Jedoch wird jetzt im April wohl ein verbessertes PIN-Abfrage System etabliert. Das löst die doch nicht das grundsätzliche Problem der Bevormundung. Dass die frei empfangbaren Sender den Jugendschutz Code nicht mitsenden liegt an dem Sender dass die Telekom diese Sendungen mit Jugendschutz kennzeichnen muss liegt an der Telekom und den besagten Vertrag mit der Medienanstalt. Auf die Argumente wurde nicht eingegangen. Die Telekom darf also weiterhin jedermann dazu zwingen sich in den eigenen vier Wänden zumindestens beim Fernsehen als über 18jähriger zu legitimieren. Gott sei Dank habe ich noch einen frei empfangbares Internet.




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