Immergrün Energie (Köln)
Mahnung und Inkasso des 12. Abschlages
Bestell-/Kundennummer: Kundennummer: 27803A1446
Ich habe meinen Stromvertrag zum 20.02.2019 gekündigt, die Laufzeit betrug 12. Monate.
Da Immergrün die Abschlagshöhe auf 11 Monate berechnet hat, haben wir unsere letzte Abschlagszahlung (die 11.) Anfang Januar geleistet. Im Februar bekam ich eine Mahnung für eine Abschlagszahlung Februar, also eine 12., was zu einer Überzahlung geführt hätte, zumal der Neukundenbonus in den Abschlagszahlungen auch noch nicht berücksichtigt ist.
Auf meine Anfrage per E-Mail, ob man dies nicht mit der Abschlussrechnung verrechnet, da der Vertrag ja beendet ist, habe bis heute keine Antwort bekommen, stattdessen ein Schreiben des Inkassobüros, mit ca. 70,00 Euro zusätzlichen Gebühren.
19.03.2019 | 10:47
Abteilung: Beschwerde
Sehr geehrte Frau Paproth,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.
Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Scholz
Referent Online Kundenbetreuung
Eine Abschlussrechnung habe ich bisher noch nicht erhalten, deshalb noch mal die Bitte um Erstellung der Abschlagsrechnung.