Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 463 Views | 17.03.2019 | 12:16 Uhr
geschrieben von Cornelia Paproth

Immergrün Energie (Köln)

Mahnung und Inkasso des 12. Abschlages

Bestell-/Kundennummer: Kundennummer: 27803A1446

Ich habe meinen Stromvertrag zum 20.02.2019 gekündigt, die Laufzeit betrug 12. Monate.

Da Immergrün die Abschlagshöhe auf 11 Monate berechnet hat, haben wir unsere letzte Abschlagszahlung (die 11.) Anfang Januar geleistet. Im Februar bekam ich eine Mahnung für eine Abschlagszahlung Februar, also eine 12., was zu einer Überzahlung geführt hätte, zumal der Neukundenbonus in den Abschlagszahlungen auch noch nicht berücksichtigt ist.

Auf meine Anfrage per E-Mail, ob man dies nicht mit der Abschlussrechnung verrechnet, da der Vertrag ja beendet ist, habe bis heute keine Antwort bekommen, stattdessen ein Schreiben des Inkassobüros, mit ca. 70,00 Euro zusätzlichen Gebühren.

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Meine Forderung an Immergrün Energie: Beendigung des Inkassoverfahrens sowie Erlass aller dort entstandenen Kosten. Zeitnahe Erstellung der Abschlussrechnung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
19.03.2019 | 10:47
Firmen-Antwort von: Immergrün Energie
Abteilung: Beschwerde

Sehr geehrte Frau Paproth,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

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Kommentare und Trackbacks (1)


20.03.2019 | 10:01
von Cornelia Paproth gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Das Inkassoverfahren wurde eingestellt.
Eine Abschlussrechnung habe ich bisher noch nicht erhalten, deshalb noch mal die Bitte um Erstellung der Abschlagsrechnung.




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