144 Views | 17.03.2019 | 08:03 Uhr
geschrieben von Edeltraut Frank

goldgas SL GmbH (Eschborn)

Sonderkündigungsrecht wird nicht anerkannt

Bestell-/Kundennummer: Vertragskonto 1459427 - Vorgang 12051138

Irgendwann im Dezember kündigte mir mein Stromanbieter goldgas in einem Schreiben vom 17.12.18 eine Stromerhöhung an und verwies auf ein Sonderkündigungsrecht zum 31.01.19. Dieses Schreiben legte ich erst mal auf die Seite, da ich aufgrund des Sterbefalls meines Mannes noch andere Sachen vor Weihnachten erledigen musste. Erst zum Ende Januar 2019 fiel mir dieses Schreiben wieder in die Hände. Also setzte ich am 28.01.2019 ein Kündigungsschreiben auf, mit Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht zum 31.01.19.

SCHLAGWORTE

Am 30.01.19 ging dieses Schreiben mit Nachweis raus an goldgas. Wenige Tage später erreicht mich ein Schreiben von goldgas, in dem geschrieben steht, dass die Kündigung nicht anerkannt werden kann, weil der Posteingang wohl erst am 01.02.19 war und nach Meinung derer nicht der Postausgang mit Datum 30.01.19 zählt, sondern der Posteingang und dieser hätte vor dem 31.01.19 erfolgen müssen. Auch von einem Beschwerdeschreiben vom 13.02.19 blieb man völlig unbeeindruckt und beharrt nach wie vor darauf, dass die Kündigung vor dem 31.01.19 hätte eintreffen müssen.

Hier zeigt man sich völlig intolerant und stur. Sicherlich hätte einiges anders und besser laufen können mit der Kündigung, aber da mein Mann verstorben war, waren meine Gedanken verständlicherweise überall anders als bei goldgas und dem Sonderkündigungsrecht.

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Meine Forderung an goldgas SL GmbH: Einsicht / Verständnis seitens goldgas und dem Sonderkündigungsrecht entsprechen bzw. bestätigen


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (1)


25.03.2019 | 18:00
von Edeltraut Frank noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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