Durch voxenergie gelöste Beschwerde. | 147 Views | 26.03.2019 | 19:56 Uhr
geschrieben von Rainer Thiel

voxenergie GmbH (Berlin)

Infomaterial angefordert aber Stromvertrag bekommen

Bestell-/Kundennummer: 8790203731

Ich habe im Januar 2018 einen Anruf von voxenergie bekommen, ob sie mir Tarifinformationen zusenden dürfen. Ich habe eingewilligt.

Ich bekam jedoch ein Schreiben mit herzlich willkommen bei voxenergie.

Ich habe aber weder die Erlaubnis erteilt, meinen alten Anbieter zu kündigen, noch habe ich Daten wie Zählerstand oder Zählernummer mitgeteilt.

Insbesondere habe ich keine Einzugsermächtigung erteilt.

Ich frage mich, wie voxenergie an meine Daten gekommen ist. Das ist schon illegal.

Ich habe es erst einmal ignoriert, bis das Kündigungsschreiben von meinem jetzigen Stromanbieter kam. Und der Vertrag zum 31.04.2020 gekündigt wurde.

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Meine Forderung an voxenergie GmbH: Stornierung des Auftrages zum 1.04.2020


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
05.04.2019 | 11:51
Firmen-Antwort von: voxenergie GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrter Herr Thiel,

wir nehmen Bezug auf Ihre Onlinebeschwerde vom 26.03.2019 und möchten uns bei Ihnen für die verspätete Rückmeldung in aller Form entschuldigen.

Sie haben uns am 24.01.2018 telefonisch beauftragt, Ihnen unseren voxenergie Stromtarif „Vox Eco Free Turbo“ bereitzustellen.

In dem Gespräch, ging es nicht um die Zusendung von Informationsmaterial über unsere Tarife, sondern um den Abschluss eines Vertrages. Alle für den gewählten Tarif wesentlichen Informationen wurden Ihnen mitgeteilt und Sie erklärten sich mit der Bereitstellung des Stromtarifes der voxenergie einverstanden.

Richtig ist, dass Sie keinen Auftrag unterschrieben haben. Wie Ihnen jedoch bekannt sein wird, kommen Verträge im Recht sehr häufig ohne Wahrung der Schriftform zustande, ein Auftrag muss daher nicht notwendig unterschrieben sein. Anders wären beispielsweise Auftragserteilungen über das Internet oder bei Versandhäusern in der heutigen Zeit undenkbar.

Als Vertragsbestätigung erhielten Sie hierzu am 26.01.2018 unsere Auftragsbestätigung mit entsprechender Widerrufsbelehrung. Von Ihrem 14-tägigen Widerrufsrecht nach Erhalt der Auftragsbestätigung haben Sie jedoch keinen Gebrauch gemacht (Widerrufsfrist Ende: 17.02.2018), weshalb der Tarif nach Ablauf der Widerrufsfrist entsprechend der mit Ihnen getroffenen Vereinbarung für Sie eingerichtet wurde.

Bitte beachten Sie: Der Auftrag wurde telefonisch erteilt und das Gespräch nach Ihrer Einwilligung mitgeschnitten. Dieser Mitschnitt wurde einer Qualitätskontrolle unterzogen. Der Mitschnitt wird aber nur als Beweismittel bei Gerichtsverhandlungen eingesetzt.

Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr voxenergie-Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


08.04.2019 | 12:05
von Rainer Thiel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


15.04.2019 | 12:22
von Rainer Thiel gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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