Von Hermes beantwortete Beschwerde. | 140 Views | 28.03.2019 | 09:23 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-3055121

Hermes Germany GmbH (Hamburg)

Hermes Paket verloren. Erfahrungen. Erstattung

Bestell-/Kundennummer: 007636582022241

Ich warte bereits über vier Monate auf eine Erstattung für eine durch Hermes verloren gegangen Sendung.
Nach 30 Tagen habe ich Verlustmeldung und alle benötigte Unterlagen und Daten eingereicht (Internationalen Sendungen)
Seitdem etliche Telefonate zu Sachstandanfragen mit Hermes Kundendienst führen leider zu nichts
Man konnte mir hier nicht mitteilen, wann eine Bearbeitung erfolgt.
E-Mail werden nicht beantwortet.

Was kann ich noch tun, Verbraucherzentrale einschalten?

Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur?

Kann ich Schadensersatz mit oder ohne Anwalt geltend machen?

Gerichtlichen Mahnbescheid einreichen?

Wer hat Erfahrungen und kann mir darüber berichten bzw. helfen!

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Meine Forderung an Hermes Germany GmbH: Erstattung durch Hermes


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
28.03.2019 | 14:37
Firmen-Antwort von: Hermes Germany GmbH
Abteilung: Social Service

Hallo ReclaBoxler-3055121,

vielen Dank für Ihren Beitrag.

Es tut uns Leid, dass Ihre Verlustmeldung bisher nicht bearbeitet wurde.

Schicken Sie uns bitte eine Mail an socialmedia spider monkey hermesworld.com mit dem Betreff "ReclaBox 189855", dann klären wir es gerne.

Herzliche Grüße aus Hamburg,

Ihr Social Service-Team der Hermes Germany GmbH

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Kommentare und Trackbacks (3)


01.04.2019 | 18:29
von ReclaBoxler-3055121 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sehr geehrter Herr.,

vielen Dank für Ihre Geduld.

Es tut mir sehr leid, Ihnen mitteilen zu müssen, dass wir den Verbleib Ihres ++Pakets/Gepäckstücks++ bisher nicht klären konnten.

Nach Prüfung der Unterlagen haben wir festgestellt, dass rechtlich verbindliche Nachweise über den Warenwert/Kaufbelege nicht vorliegen.

Daher bewertet Hermes die Höhe des Ihnen entstandenen Schadens über eine Gewichtsabrechnung auf Grundlage des Handelsgesetzbuches (HGB) :

Die gesetzliche Haftung ist auf einen Wert von 8,33 Rechnungseinheiten/Kilogramm Sendungsgewicht begrenzt. Die genannte Rechnungseinheit ist das Sonderziehungsrecht (SZR) des Internationalen Währungsfonds (IWF) zur Zeit der Übernahme am 14.11.2019. Ausgehend von einem Sendungsgewicht von 10 kg ergibt sich folgende Berechnung: 8,33 x SZR x 10 kg.

Die gesetzliche Haftungshöchstgrenze beträgt demnach 101,80 € zuzüglich der Transportkosten.

Hermes erstattet Ihnen daher den Betrag in Höhe von 121,59 €. Der Betrag wird in den nächsten Tagen auf das angegebene Konto überwiesen.

Gerne können Sie uns einen rechtlich verbindlichen Nachweis über den Warenwert nachreichen. Anschließend werden wir Ihren Vorgang erneut prüfen und, sofern möglich, eine Nachregulierung veranlassen.

Herr., ich freue mich, wenn Sie uns als Kunde treu bleiben, und wir Sie das nächste Mal von unserem guten Service überzeugen können.

Herzliche Grüße aus Hamburg
Hermes Germany GmbH

Kundenservice

muss ich das jetzt so akzeptieren
Wer hat Erfahrungen und kann mir darüber berichten bzw. helfen!


08.04.2019 | 21:29
von ReclaBoxler-3055121 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


23.04.2019 | 20:28
von ReclaBoxler-3055121 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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