Durch CHECK24 Vergleichsportal gelöste Beschwerde. | 533 Views | 28.03.2019 | 11:08 Uhr
geschrieben von Felix Paetzold

CHECK24 Vergleichsportal GmbH (München)

CHECK24 Sofort-Bonus wird verweigert

Bestell-/Kundennummer: Auftragsnummer 11903965

CHECK24 verweigert mir den vereinbarten Sofortbonus für den Abschluss meines Stromvertrags mit der BEV

Vom 01.01. bis 28.02. wurde ich von der BEV auf Vermittlung von CHECK24 mit Allgemeinstrom beliefert.

SCHLAGWORTE

Nach bekannt werden der vorläufigen Insolvenz, versicherte mir die CHECK24 Hotline Ende Februar, dass der CHECK24 Sofort-Bonus durch CHECK24 auf jeden Fall ausbezahlt würde:
"Unseren Bonus erhalten Sie ohne Wenn und Aber! "

Hiervon will CHECK24 jetzt nicht allerdings nichts mehr wissen.

Als Begründung hierfür wird der Wortlaut des Vertragsabschlusses zitiert:

„Der Sofortbonus wird ca. 2 Monate nach Lieferbeginn von CHECK24 an Sie überwiesen, sofern der Vertrag wirksam zustande gekommen ist und das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt der Bonus-Fälligkeit noch besteht“

Für mich ist das in keinster Weise nachvollziehbar, da meiner Meinung nach ja genau diese Kriterien allesamt erfüllt wurden:

  • Der Vertrag ist wirksam zu Stande gekommen und lief ab 01.01.2019.
  • Der Zeitpunkt der Bonusfälligkeit ist nach den Bestimmungen „ca. 2 Monate nach Lieferbeginn“. Anfang März bestand das Vertragsverhältnis mit BEV jedenfalls noch (die Tatsache, dass BEV seit 01.03. nicht mehr lieferte führte nicht automatisch zu einer Beendigung des Vertragsverhältnisses)! Die BEV hat mir nicht gekündigt!
  • Unabhängig hiervon ist die Gültigkeit der Klausel ohnehin zweifelhaft, da die Fälligkeit der Zahlung mit "ca. 2 Monate nach Lieferbeginn" nicht hinreichend genug bestimmt ist, um weitere Bedingungen zeitlich daran knüpfen zu können

Auf meine Argumente geht CHECK24 in keinster Weise ein und bietet stattdessen einen 30,00 Euro Gutschein für den Abschluss eines neuen Vertrags an.

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Darüber hinaus kein Wort des Bedauerns darüber, dass man unabhängig von der juristischen Bewertung der Sachlage das selbst gegebene Versprechen bricht.

Insgesamt sehr unschöner und unsensibler Umgang mit dem Kunden, insbesondere in Anbetracht dessen, dass CHECK24 Abschlüsse bei der mit zweifelhaftem Geschäftsgebaren bis zuletzt aufgefallenen BEV aktiv vermittelt hatte.

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Meine Forderung an CHECK24 Vergleichsportal GmbH: Auszahlung des mir zustehenden Sofort-Bonus


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
28.03.2019 | 11:08
Firmen-Antwort von: CHECK24 Vergleichsportal GmbH
Abteilung: Marketing

Sehr geehrter CHECK24-Kunde,

vielen Dank für Ihr offenes Feedback an uns.

Bitte entschuldigen Sie, dass es hier zu Missverständnissen in der Kommunikation gekommen ist.

Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass wir für Ihr Anliegen eine passende Lösung gefunden haben.

Wir hoffen, Sie trotz dessen schon ganz bald wieder als zufriedenen Kunden bei CHECK24 begrüßen zu dürfen.

Beste Grüße

Daniela, CHECK24 Energie

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Kommentare und Trackbacks (3)


28.03.2019 | 11:18
von Felix Paetzold gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach Beschwerde sehr schnelle und kulante Lösung!
Herzlichen Dank!


21.08.2019 | 20:58
von Ralf Hömme | Regelverstoß melden
Ich bin auch nach einem von Check 24 vermittelten Wechsel vom 01.01.19 bis zum 01.02.19 von der BEV mit Strom beliefert worden. Der Vertrag ist also ebenfalls zustande gekommen. Die BEV hat in ihrer Endabrechnung natürlich weder den Neukundenbonus noch den sog. Sofortbonus verrechnet. Auch Check 24 will den für den Vertragsabschluss ausgelobten Aktionsbonus von 70 € und den Erstwechslerbonus von 20 € nicht zahlen. Auf Anfrage erhielt ich folgende Antwort:

"Ihre Rückfrage zum Stromversorgerwechsel
Auftragsnummer: 12175837

Sehr geehrter Herr Hömme,

vielen Dank für Ihre telefonische Kontaktaufnahme mit CHECK24.

Der Energieversorger BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft hat am 30.01.2019 die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt.

Ihre Schlussrechnung haben Sie vom zuständigen Insolvenzverwalter erhalten.
Bei eventuellen Unstimmigkeiten würden wir Sie bitten diesen direkt zu kontaktieren.

Bedauerlicherweise können wir in Ihrem Fall bezüglich einer Schlussrechnung oder etwaiger Bonuszahlungen nicht mehr tätig werden.

Weitere Informationen finden Sie auf www.bev-inso.de/

Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Hofmann"

Ich bin nun doch ob der ungleichen Behandlung durch Check 24 etwas überrascht und werde zukünftig die Finger von Check 24 lassen.
Sehr geehrter Herr Petzold, was hat dazu geführt, dass Check 24 mit Ihnen ein Einsehen hatte?

Mit besten Grüßen
R. Hömme

03.02.2020 | 20:44
von Felix Paetzold | Regelverstoß melden
Sehr geehrter Herr Hömme,

ich hatte mit CHECK24 vor der Beschwerde hier mehrmals vergeblich Kontakt aufgenommen.

Nach der Beschwerde hier war die Zusage für eine Zahlung auf Kulanz weniger als 5 Minuten (nicht übertrieben!) später in meinem Posteingang.

Warum bzw. warum bei Ihnen nicht kann ich nicht beurteilen.

Viele Grüße,
Felix Paetzold

12.02.2020 | 09:32
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




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