199 Views | 01.04.2019 | 18:07 Uhr
geschrieben von Julian L.

Opodo Ltd. (Deutschland) (Hamburg)

Preis im Suchergebnis ist bei Weitem kein Endpreis

Trotz Verpflichtung den Endpreis im Suchergebnis anzuzeigen, kam noch folgendes hinzu: +4,00 Euro pro Ticket für "Flugsteuern und Abgaben" +8,93 Euro pro Ticket für eine "Servicepauschale" => Sagenhafte +14% im Vergleich zum Preis im Suchergebnis

Preis pro Ticket für einen Flug nach Porto in der Suche nach Flügen 88,98 Euro

BILDER
1 reclabox beschwerde de 190081 thumb
2 Bilder

In diesem Schritt sind Sie rechtlich verpflichtet bereits einen Endpreis (!) anzuzeigen.

Falls Sie das anders sehen, bitte ich um Erläuterung!

Bei der Buchung kommt dann (für mich völlig überraschend) folgendes hinzu:
1) +4,00 Euro pro Ticket für "Flugsteuern und Abgaben"
=> Diese hätten bereits zu Beginn zum Ticketpreis gerechnet werden müssen
Ich denke die Urteile dazu kennen Sie vielleicht bereits: EuGH, vom 15.01.2015, C-573/13 und BGH, vom 30.7.2015, I ZR 29/12

2) +8,93 Euro pro Ticket für eine "Servicepauschale". Diese kommt nur dann nicht hinzu, wenn man per "Visa Entropay" zahlt, das habe ich selbst problemlos nachstellen können.
=> Sie müssen eine "gängige unentgeltliche Zahlungsart" anbieten, das ist die Rechtslage.

=> Nachdem Sie selbst schreiben "Servicepauschale" (vgl. Screenshot) handelt es sich anders als von Ihnen in Ihrer E-Mail dargestellt nicht um einen Rabatt, sondern um eine Gebühr für die Zahlung.

Oder was verstehen Sie unter der genannten "Servicepauschale" und wieso wird diese immer fällig, wenn man nicht per "Visa Entropay" zahlt?

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Opodo Ltd. (Deutschland): Erstattung aller o. g Gebühren für die Tickets


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (5)


08.04.2019 | 18:48
von Julian L. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Seit der ersten (Standard-) Antwort von Opodo habe ich nichts mehr gehört.
Und das obwohl ich Opodo auch explizit auf die laufende Beschwerde hingewiesen habe.

Opodo hat offenbar keine Lust, sich mit seinen Kunden auseinanderzusetzen.


22.04.2019 | 21:09
von Julian L. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Opodo scheint keine Lust mehr zu haben, mir zu antworten.

Ich werde als nächstes die Deckung mit der Rechtsschutzversicherung klären und dann einen Anwalt beauftragen.
Anders scheint es bei Opodo nicht zu funkt


25.04.2019 | 22:26
von Julian L. | Regelverstoß melden
Und schon wieder hat Opodo vor Gericht diesbezüglich verloren:

https://www.vzbv.de/sites/default/files/downloads/2019/04/24/opodo_entgeltverbot_lg_berlin_21032019.pdf

Ohne Worte!

02.05.2019 | 21:47
von Julian L. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach langem langem Warten habe ich mal wieder eine Antwort erhalten: Sie versuchen sich mal wieder so herauszureden, wie im verlinkten Urteil, bzw. wie es auch hier beschrieben ist: https://www.onlinehaendler-news.de/e-recht/aktuelle-urteile/130924-kein-rabatt-bei-kaum-verbreiteten-zahlungsmethoden

Irgendwie albern, da genau das ja zuletzt vor Gericht kassiert wurde; )


11.06.2019 | 08:39
von Julian L. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keine Reaktion.
Sehr unverschämt!




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!