Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 12 Views | 02.04.2019 | 15:57 Uhr
geschrieben von Claudia Jung

Immergrün Energie (Köln)

Unseriöser Nichterfüllungsschaden Immergrün

Bestell-/Kundennummer: G21709039298

Ich habe meinen Strom und Gasvertrag (Vertragsnummer G21709039298

SCHLAGWORTE

und 21709039296 Stromversorgung) wegen eines Umzuges zum Februar 2019 kündigen müssen. Am Telefon wurde ich nicht darauf hingewiesen, dass ein „Nichterfüllungsschaden „in Rechnung gestellt wird. Meine Kündigung wurde ebenfalls durch eine E-Mail bestätigt ohne jeden Hinweis.

Der Nichterfüllungsschaden wurde mit 247,77 Euro berechnet. Ohne jegliche Berechnungsgrundlage oder ähnliches, bei meinem gekündigten Stromvertrag stellt mir Immergrün Energie einen Nichterfüllungsschaden von 23,52 Euro in Rechnung.

Dies scheint mir sehr willkürlich und unseriös.

Immergrün Energie äußert sich wie folgt auf meine E-Mail

„Der Nichterfüllungsschaden ist auf das sogenannte positive Interessegerichtet, hierbei insbesondere auch auf den entgangenen Gewinn. Bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung wird also gefragt, wie die Vertragspartei stünde, wenn der Vertrag nicht zu Unrecht beendet, sondern ordnungsgemäß durchgeführt worden wäre. Der so ermittelte Betrag gibt den Nichterfüllungsschaden an. “

In dieser E-Mail wurde sich mit keiner Silbe erklärt oder auf meine Einwände eingegangen, absolut unprofessionell und unseriös. Ich fordere nun mit dieser absolut unverschämten Methode, die hier anscheinend nicht unbekannt ist, etwas zu tun und sich solche „Machenschaften“ nicht gefallen zu lassen. Ich werde vor weiteren Schritte in nicht zurückschrecken und meine Rechtsschutzversicherung einschalten, sollte binnen 10 Tagen diese Sache nicht geklärt sein.

Es gibt mehr als genug Urteile darüber, die ich hier nicht alle erläutern möchte und einsetzen möchte. Für mich ist meine letzte E-Mail immer noch nicht beantwortet worden, sondern eher würde ich mit einem Standartschreiben abgefertigt.

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Meine Forderung an Immergrün Energie: Erlassen des Nichterfüllungsschaden in beiden Fälle


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
02.04.2019 | 15:57
Firmen-Antwort von: Immergrün Energie
Abteilung: Beschwerde

Sehr geehrte Frau Jung,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

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Kommentare und Trackbacks (1)


02.04.2019 | 16:05
von Claudia Jung gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich wurde telefonisch darüber informiert, dass der Nichterfüllungsschaden storniert wurde. Warte noch auf meine Rechnung und Erstattung des Guthaben binnen 10 Tagen.




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