211 Views | 04.04.2019 | 11:55 Uhr
geschrieben von Tim Schl.

ELECTRONIC ARTS GmbH (Köln)

Battlefield 5 Account unrechtmäßig gesperrt

Gestern Abend (01.04.2019) gegen 22:30 Uhr habe ich mit einem Freund BF5 Firestorm, Squad Modus gespielt. Nach ca. 2 Minuten wurde ich aus dem Spiel geworfen. Ich bekam die Meldung, mein Account wäre von sämtlichen Onlineinhalten gesperrt worden.

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Ca. eine Minute später habe ich eine E-Mail von EA erhalten, dass mein Konto gegen EA-Spielregeln verstoßen hätte und Cheat-Aktivitäten festgestellt wurden.

Wäre dies der Fall gewesen, wäre es gerechtfertigt und verdient und ich würde mir sicher nicht noch die Mühe machen, diesen Text zu verfassen.

Ich war ca. zwei Minuten im Spiel, habe gerade meine ersten Gegenstände aufgesammelt und noch nicht mal ein Schuss abgegeben, geschweige denn einen Kill erzielt.

Ich bin mir auch sicher, keinen Bug/Glitch ausgenutzt zu haben.

Daraufhin habe ich meine Kontoaktivitäten anhand von Battlereports sowie meine Kontoeinstellungen überprüft. Hier konnte nichts auffälliges festgestellt werden.

Ich habe ein Support Ticket bei EA erstellt. Wie sich aus relativ kurzer Online Recherche erkennen lässt, scheint dies allerdings nicht sehr hilfreich zu sein.

Ich bin seit über 15 Jahren Kunde von EA und spiele Battlefield seit BF42. Ich habe nie Cheats o. ä. genutzt.

Ich fordere die sofortige Entsperrung meines Kontos.

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Meine Forderung an ELECTRONIC ARTS GmbH: Entsperrung meines EA Kontos


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Kommentare und Trackbacks (3)


11.04.2019 | 12:07
von Tim Schl. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


25.04.2019 | 12:41
von Tim Schl. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


16.05.2019 | 12:57
von Tim Schl. noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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