Deutsche Postbank AG (Bonn)
Gemeldete Abzocke wird ignoriert / Ghost-Konto
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Ich habe am 19.03.2019 bei eBay Kleinanzeigen eine Musikbox für 210,00€ per Überweisung käuflich erworben. Durch eBay Kleinanzeigen wurde mir einen Tag später ein Abzocke-Verdacht gemeldet. Daraufhin habe ich bei meiner Bank am 20.03.2019 eine Überweisungsrückholung beauftragt. Das Geld war jedoch bereits von meiner Bank zur Postbank verbucht worden. Daher habe ich am selben Tag die Postbank fernmündlich kontaktiert und auf den Verdacht hingewiesen. Da das Geld zu diesem Zeitpunkt sehr wahrscheinlich noch nicht verbucht worden war.
Ich hatte u. a. Kontakt zu "A. W." von der Postbank Niederlassung in Stuttgart, tätig im zentralen Reklamationsmanagement der Postbank. Ich schilderte Frau W. mein Anliegen und den Verdacht. Darüber hinaus erwähnte ich den Verdacht eines "Ghost-Kontos". Daraufhin teilte sie mir mit, dass sie mir aufgrund des Bankgeheimnisses keinerlei Auskunft erteilen könnte. Das konnte ich nachvollziehen. Nichts desto trotz würde sie dem Verdacht nachgehen und die Überweisung zur Überprüfung weitergeben. Das Gespräch erschien freundlich und kompetent.
Zwei Tage später rief ich erneut bei der Postbank an. Ein weiterer Mitarbeiter (Name leider nicht notiert) gab mir gegenüber an, dass die Zahlung im Konto storniert wurde und ich sehr wahrscheinlich mein Geld zurückerhalten würde. Aufgrund dieser Information sah ich zunächst von einer Strafanzeige ab. Ich war mir sicher, dass das Geld zurückkommen würde. Meine Bank konnte mir zu diesem Zeitpunkt leider keine weitere Auskunft geben.
Da das Konto des Verkäufers durch eBay Kleinanzeigen eingeschränkt war, konnte mit dem Verkäufer keine Kommunikation stattfinden.
Insofern war es zu diesem Zeitpunkt nicht ganz abwegig, dass es sich vllt. um ein Missverständnis handelte. Ich überwies dem Verkäufer daher nochmals einen Cent (25.03.2019). In dem Überweisungsbetreff hinterließ ich meine Telefonnummer und die Bitte der Kontaktaufnahme. Zwei Tage später erhielt ich diesen einen Cent zurück. Die Postbank hatte eine Rücküberweisung durchgeführt. Das Konto sei aufgelöst worden.
Durch die Polizei erfuhr ich, dass die Person nicht in Berlin gemeldet ist. Es handelt sich sehr wahrscheinlich um ein Ghost-Konto. Nach dem Geldwäschegesetz sind die Bank-Institute verpflichtet, jeden neuen Kunden zu prüfen. Das ist hier offensichtlich nicht geschehen.
Aufgrund dessen setzte ich mich erneut mit der Postbank telefonisch in Verbindung. Man erteilte mir erneut keine Auskunft, ob das Konto durch den Kontoinhaber oder durch die Postbank geschlossen wurde. Ich gehe aktuell davon aus, dass der Kontoinhaber das Konto leergeräumt und selbst aufgelöst hat. Auch teilte man mir mit, dass der Kontoinhaber einen anderen Namen hätte.
Ich bin entsetzt, dass selbst eine zeitnahe Meldung keinen Erfolg brachte. Die Postbank hat offensichtlich das Geld an den Abzocker freigegeben. Dieser hat das Konto nun geleert.
Ich fordere hiermit die Postbank auf, diesen Sachverhalt aufzuklären! Da die Überweisung am Tag der Meldung noch nicht beim Kunden verbucht / wertgestellt wurde, hätte eine Stornierung problemlos erfolgen können.
Die Ware wurde vom Verkäufer bis zum heutigen Tag nicht geliefert. Die Schadenshöhe beläuft sich auf 210,00€.
Sollte keine Aufklärung durch die Bank erfolgen, werde ich den Fall an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht weiterleiten.