Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 213 Views | 10.04.2019 | 20:16 Uhr
geschrieben von Jürgen Bill

Immergrün Energie (Köln)

Fristgerechte Kündigung wurde nicht akzeptiert

Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer: G21804023662

Die Kündigung wurde nicht akzeptiert, da fälschlicherweise behauptet wird, das Datum der Vertragsbestätigung und nicht das Datum des Versorgungsbeginns wäre der Vertragsbeginn

Ich habe heute eine Ablehnung zur Kündigung des Gasliefervertrages bekommen mit dem Vermerk,

SCHLAGWORTE

„Wir bestätigen den Eingang der Kündigung der Stadtwerke Wesel GmbH zum 24.04.2020. Wir werden die Netzabmeldung entsprechend veranlassen“.

Dabei wurde die Kündigung mit einer Frist von 6 Wochen durch den neuen bevollmächtigten Gasanbieter rechtzeitig gekündigt.

Auf telefonische und schriftliche Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass die Kündigung nicht ausgeführt wurde, da die 6 Wochen Kündigungsfrist zur Vertragslaufzeit von 12 Monaten nicht eingehalten wurde. Aus meiner Sicht ist dies nicht richtig.

Versorgungsbeginn war der 1.06.2018 und in der Vertragsbestätigung ist nicht explizit ein anderer Vertragsbeginn genannt. Aufgrund dessen gehe ich davon aus, dass der Vertragsbeginn gleich Versorgungsbeginn ist und die Kündigung somit fristgerecht vorliegt. Dies ist allgemeingültige Praxis für Versorgungsverträge aller Art und ein Abweichen davon hätte explizit in der Auftragsbestätigung aufgeführt werden müssen.

In der Vertragsbestätigung ist kein Vertragsbeginn genannt und das Datum der Vertragsbestätigung vom 25.04.2018 kann somit nicht als Vertragsbeginn gelten.

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Meine Forderung an Immergrün Energie: Anerkennung der Kündigung zum 31.05.2019


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
11.04.2019 | 10:08
Firmen-Antwort von: Immergrün Energie
Abteilung: Beschwerde

Sehr geehrter Herr Bill,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

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Kommentare und Trackbacks (1)


21.04.2019 | 13:31
von Jürgen Bill gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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