Hermes Germany GmbH (Hamburg)
Fehlverhalten des Zustellers
Bestell-/Kundennummer: 66079142590065 und 66079142590560
Quittung von Retourpaketen wurden nicht unterschrieben
Am 27.03.2019 musste Hermes 2 Retoure Paketen von mir abholen. Die Paketscheinnummern sind: 66079142590065 und 66079142590560. Die Übergabe an Ihrem Mitarbeiter erfolgte von meiner Frau.
Der Mitarbeiter (Bote) hat zwar die Quittung ausgehändigt, weigerte sich jedoch diese zu unterschreiben. Meine Frau hat direkt um Unterschrift gebeten, er weigerte sich weiterhin.
Niemand hätte ihn vorher um Unterschrift auf die Quittung geben bzw. er übernehme keine Verantwortung für das Paket, so lauteten seine Argumente. Er meinte darüber hinaus: die Paketen seien im System erfasst, eine Unterschrift sei nicht nötig.
Das ist leider nicht das erste Mal. Bereits über Vorgangsnummer 1014383628 ist Ihnen ein damaliger Fall, dessen interne Prüfung von Ihnen immer noch nicht abgeschlossen wurde, wobei die "150" die Quittung nicht vollständig ausgefüllt hat. Es scheint daher kein Einzelfall, sondern vielmehr ein falsches Verhalten des Hermes-Mitarbeiters (Bote) zu sein.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Ich habe meine Beschwerde an Herme gleich am 27.03.2019 geschickt. Leider gibt Hermes gar keine Antwort, obwohl ich am 05.04.2019 sie noch einmal auf Antwort gebeten habe.
Dieser Mitarbeiter soll befragt werden, warum er sich so verhält. Und intern muss sein Fehlverhalten geprüft und vom Hermes offiziell anerkannt sein. Eine Zusicherung für die Zukunft, dass so etwas nicht mehr vorkommt, ist auch wichtig.
Darüber hinaus erwarte ich eine Bestätigung, dass Sie (Hermes) die Verantwortung für die Paketen natürlich übernehmen, selbst wenn die Quittung vom Boten nicht unterschrieben wurde (weil sie sich weigern).
Im Anschluss daran soll mir eine angemessene Entschädigung (in Höhe von mind. 50,00 €), sowohl wg. dem Botenverhalten als auch wg. dem Nicht-Antwort der Hermes. Und nicht als Gutschein, sondern als Geld (am besten per Überweisung).
Bitte beachten Sie: eine Gutschrift ohne interne Sachaufklärung reicht hierbei nicht mehr aus.
13.04.2019 | 14:44
Abteilung: Social Service
Hallo ReclaBoxler-8386911,
der Bote hat bei der Mitnahme von Retouren den Retourenbeleg vollständig auszufüllen.
Jedoch auch bei Unvollständigkeit kann anhand der Quittungsnummer der Verlauf nachvollzogen werden.
Wichtig ist, dass die Quittungen aufgehoben werden bis das Versandhaus den Eingang bestätigt hat.
Die Klärung mit dem Boten erfolgt intern. Inhalte aus dem Gespräch werden nicht an Dritte gegeben.
Solange Sie im Besitz der Quittung sind und ein Versandhaus Ihnne mitteilt, dass eine Retoure nicht eingegangen ist, haften wir für diese Sendung.
Eine Erstattung in Höhe von 50,00€ fällt unter die Vermögensfolgeschäden und ist von einer Regulierung ausgeschlossen.
Herzliche Grüße aus Hamburg,
Ihr Social Service-Team der Hermes Germany GmbH
Also was wollen sie eigentlich?