Durch Hermes endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 270 Views | 22.04.2019 | 07:23 Uhr
geschrieben von Gudrun Ott

Hermes Germany GmbH (Hamburg)

Unbefugtes Betreten unseres Grundstücks

Der Hermesbote ist unbefugt und ohne unsere Einwilligung in unseren Garten gegangen, hat dort vermutlich alles ausgekundschaftet, man liest und hört ja so einiges und das Paket auf unsere Terrasse gestellt.

Sollte in der nächsten Zeit etwas geklaut werden, werde ich Hermes verklagen. Es ist eine bodenlose Unverschämtheit. Für mich ist das Hausfriedensbruch. Schreiben können sie nicht, die Paketboten, aber ungefragt in fremde Gärten eindringen und die Lage vor Ort checken, das können Sie. Ich bin sehr erbost darüber. Die lapidare Begründung des Servicedienstes bei Hermes war, dass der Bote neu war. Lächerlich. Ich werde mir von Hermes nichts mehr zuschicken lassen.

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Meine Forderung an Hermes Germany GmbH: Paketboten anständig ausbilden und Personal mit Anstand auswählen


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
23.04.2019 | 14:56
Firmen-Antwort von: Hermes Germany GmbH
Abteilung: Social Service

Hallo Gudrun Ott,

vielen Dank für Ihren Beitrag.

Sollte keine Abstellgenehmigung vorliegen, schicken Sie uns gerne eine der betroffenen Sendungsnummern per Mail an socialmedia spider monkey hermesworld.com mit dem Betreff "ReclaBox 191081". Dann informieren wir die Kollegen vor Ort.

Herzliche Grüße aus Hamburg,

Ihr Social Service-Team der Hermes Germany GmbH

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Kommentare und Trackbacks (3)


22.04.2019 | 08:07
von JE FF | Regelverstoß melden
Berufsausübungsfreiheit (LG Köln, Urteil vom 16.10.2013, 9 S 123/13, NJW-RR 2014 S. 796).

Was mögliche Diebstähle angeht, so sind Sie als Kläger in der Beweispflicht.

26.04.2019 | 17:45
von Gudrun Ott noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Antwort ist eine Frechheit. Warum sollte ich mich beschweren, wenn ich eine Abstellgenehmigung erteilt habe. Ich habe auf diese unqualifizierte Antwort noch nicht geantwortet. Werde ich noch tun, wenn ich mich beruhigt habe.


03.05.2019 | 18:49
von Gudrun Ott endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich weiß noch nicht, ob ich Anklage erhebe oder nicht.




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