DPD Dynamic Parcel Distribution GmbH & Co. KG (Aschaffenburg)
14 Kilometer entfernter "Paketshop", dann ist das Paket nicht da!
Bestell-/Kundennummer: Paketnummer 01365039303534
Mein Paket wird zu einem "Paketshop" gebracht, der 14 Kilometer entfernt ist, obwohl es Paketshops gibt, die 7 Kilometer entfernt sind (die Kilometer sind nur die einfache Fahrt!)
Da DPD mein Paket so weit weg von meinem Wohnort hinterlegt hatte, habe ich eine E-Mail geschrieben, mit der Nachfrage, warum das Paket nicht in Potsdam zur Abholung liegt.
Die Antwort am 11.04., ein Standartschreiben war: "Ihr Paket liegt für Sie ab dem nächsten Werktag 7 Tage zur Abholung bereit. " Meine Frage wurde nicht beantwortet.
Heute, am Mittwoch den 17.04. bin ich zu dem "Paketshop" gefahren, eigentlich müsste dort mein Paket bis Freitag zur Abholung liegen. Als ich heute gegen 12:00 Uhr dort ankam wurde mir gesagt, dass es vor zwei Stunden abgeholt wurde und wieder auf dem Weg zum Versender ist.
Somit bin ich 28 Kilometer, völlig umsonst in die Pampa gefahren, an einen Paketshop, der tatsächlich eine Gärtnerei ist, die man nur über einen unbefestigten Weg erreichen kann. Das ist weder ökologisch oder ökonomisch und eine Zumutung für mich als Kunden.
Meine Kosten: 28 x 0,30 €= 8,40€, Fahrzeit 0,45 Stunden, mein Verdienst in 0,75 Stunde 41,29€
Summe: 49,69€
23.04.2019 | 06:43
Abteilung: Social Media
Hallo und guten Morgen,
gern sehen wir uns das mal genauer an. Hierzu senden sie uns bitte die Paketnummer und ihre Anschrift via Email an socialmediadpd.de
Viele Grüße,
Ihr DPD-Team
vielen Dank für Ihre Antwort.
Leider beginnen Sie mit Ihrer Kontaktaufnahme den gleichen Fehler, wie Ihre Kollegen, denen ich mein Problem per E-Mail mitteilte.
SIE LESEN DEN INHALT NICHT.
In den Bildern ist die E-Mail meine Anfrage und die Antwort Ihrer Kollegen, da hätten Sie auch die Paketnummer finden können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Kunde
PS.: Den Inhalt dieses Kommentars sende ich Ihnen gerne auch noch per E-Mail zu.
Sehr geehrter Herr Geller,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Zunächst möchte ich mich vielmals dafür entschuldigen, dass Ihr Paket in einen derart weit entfernten Pickup Paketshop zugestellt wurde. Dies entspricht natürlich nicht unserem Service-Gedanken, weshalb ich Ihre Beschwerde darüber umgehend an meine Ansprechpartner vor Ort weitergeleitet habe.
Weiterhin muss ich Ihnen mitteilen, dass wir Ihre Anschuldigung, dass wir das Paket zu früh retourniert haben, zurückweisen. Da das Paket am 10. April im Shop abgegeben wurde, ist die Lagerfrist am 17. April ausgelaufen, denn der Tag der Übergabe gilt als erster Tag. Somit liegt hier kein Fehler unsererseits vor.
Ihre Forderung nach einer Erstattung der Kosten in Höhe von 46,69 EUR lehnen wir mit Verweis auf unsere AGB ab, denn jegliche Folgekosten sind demnach nicht erstattungspflichtig. Sollten Sie dies anders sehen, steht Ihnen der Rechtsweg selbstverständlich nach eigenem Ermessen offen.
Ich wünsche Ihnen nun noch einen angenehmen Donnerstag, sowie eine vornehmlich kurze Restwoche.
Viele Grüße
Viktor Schwindt
Meine Antwort:
Sehr geehrter Herr Schwindt,
vielen Dank für Ihre Antwort.
In der E-Mail die ich am 11. April von Ihrem Service erhalten hatte, stand eindeutig: „Ihr Paket liegt für Sie ab dem nächsten Werktag 7 Tage zur Abholung bereit. “ Somit hätte das Paket dort bis zum 19. April liegen müssen und daher ist es für mich weiterhin völlig unverständlich, dass es am 17. April, als ich es abholen wollte nicht mehr da war. Wann das Paket nun dort abgegeben wurde ist in Ihrer Nachricht nicht ersichtlich gewesen und Ihre jetzige Aussage, „denn der Tag der Übergabe gilt als erster Tag“, ist völlig widersprüchlich zu der, die ich bekam!
Das Sie meine Forderung mich zu entschädigen ablehnen, passt in das Bild das ich von Ihrem Unternehmen derzeit habe.
1. Sie geben zu, dass das Paket an einem Paketshop abgegeben wurde, der zu weit entfernt war und wollen dies nun abstellen.
2. Sie versenden vom Servicecenter eMails die falsch sind oder Sie treffen jetzt eine falsche Aussage, was die Zeitspanne der Lagerung betrifft.
3. Sie beziehen sich auf ihre AGB denen ich nicht zugestimmt habe, denn der Verkäufer hat Sie beauftragt, nicht ich.
Wollen Sie es wirklich auf einen Rechtsstreit ankommen lassen?
Wollen Sie nicht an Ihrer Kundenzufriedenheit arbeiten?
Mit freundlichen Grüßen
Nicolas Geller