334 Views | 26.04.2019 | 19:14 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1756221

ista Deutschland GmbH (Essen)

Ista eine schreckliche Firma

Diese Firma macht kurzfristige Termine ohne Rücksprache. Ich habe einen bekommen wegen Rauchmelder, in der Karte steht Prüfung und Austausch. Die Rauchmelder sind neu?
Abgesehen davon wurde einer 2 Meter vom Backofen installiert, so dass jedes Mal, wenn man im Backofen eine Braten macht, fängt an zu piepsen!

Ich habe keinen Auftrag gegeben, wieso einen Termin?

Frecherweise steht in der Karte, dass ein zweites Termin kostenpflichtig ist. Heute ist der 24.04. und der Termin ist für 2. Mai, 1 Tag nach Feiertag! wo viele Urlaub genommen haben und schwer ist, von der Arbeit weg zu bleiben, Auch Nachbarn und Freunde machen Kurzurlaub.

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Meine Forderung an ista Deutschland GmbH: Erklärung, wieso sie kommen wollen und kostenfreien 2. Termin nach Absprache


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (1)


11.05.2019 | 08:41
von Paul Roady | Regelverstoß melden
Wird ein Reklamationsauftrag sein, weil entweder bei der letzten Prüfung ein Gerätefehler festgestellt wurde, oder Du in einer "Fernwartungsanlage" wohnst und Dein Rauchwarnmelder einen Defekt, oder eine Demontage funkt.

In solchen Fällen gehen dann entsprechende Aufträge an Servicepartner raus mit dem Hinweis innerhalb kürzester Frist, ca. 3-5 Tage einen Termin zu vereinbaren.
Zu vereinbaren fällt meistens aus, da keine Telefonnummern der Nutzer bekannt sind, teilweise nicht einmal die richtigen Namen bei WEG Anlagen, wenn der Eigentümer nicht selbst dort in seiner Wohnung lebt, oder der Hausverwalter sein Geld wert ist.
Ergo, wird eine Karte rausgeschickt und dem Auftrag folge geleistet und der "Schwarze Peter" an den Nutzer weitergereicht. Schwarzer Peter deshalb, weil bei Rauchwarnmeldergeschichten immer die Gefahr eines Personenschadens besteht und dieses Risiko keiner gerne übernehmen und verantworten möchte.

Der Rauchwarnmelder zwei Meter vor dem Backofen ist leider nicht immer vermeidbar, liegt meistens am Schnitt der Wohnung und der Landesbauordnung, welche die zu bestückenden Räume vorschreibt.



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