Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 153 Views | 26.04.2019 | 14:44 Uhr
geschrieben von Klara F.

Immergrün Energie (Köln)

Versteckte Konditionserhöhung + ausstehende Guthabengutschrift

Bestell-/Kundennummer: 23101A1240

Um den Jahreswechsel 2017/18 bin ich ein Vertragsverhältnis (Strom) mit Immergrün (365AG) ohne Neukundenbonus oder dergl. eingegangen, da ich auf eine dauerhafte Geschäftsverbindung baue. Zum Vertragsablauf per 31.01.2019 erfolgte von Seiten des Lieferanten keinerlei Reaktion, so dass ich aktiv wurde und Anfang März den Zählerstand übermittelte und per 01.04.2019 um die Jahresabrechnung gebeten habe. Diese hätte vertragskonform spätestens 6 Wochen nach Vertragsablauf erfolgen müssen.

SCHLAGWORTE

Per 05.04.2019 erhielt ich per E-Mail die geforderte Abrechnung, die das Rechnungsdatum 18.03.2019 und ein beträchtliches Guthaben ausweist. Zudem sind auf Seite 4 dieser Abrechnung unter "Geltende Tarife" die aktuellen Konditionen genannt. Der nur hier ersichtlichen Konditionsanpassung des Bruttomonatsgrundpreises um rd. 360 % habe ich umgehend widersprochen und den weiteren Strombezug zu den ursprünglich vereinbarten Konditionen eingefordert. - Eine vorherige Preisanpassungsinformation erfolgte nicht.

Die fast zeitgleichen Reaktionen hierauf waren "Angebot zum Tarifwechsel" mit einer Fristsetzung von 5 Tagen bzw. 3 Arbeitstagen sowie eine Information zu meiner Kündigung. - Beides hatte ich nicht gefordert bzw. beantragt.

Nachdem zwischenzeitlich eine von mir gesetzt Frist zur Bestätigung der Vertragsfortführung zu den "alten" Konditionen verstrichen ist, habe ich den Vertragspartner heute informiert, dass ich das Schweigen als Zustimmung deute und zeitgleich die Gutschrift des Abrechnungsguthabens angemahnt.

Über die noch ausstehende Reaktion von Immergrün werde ich berichten.

P.S: Immergrün hat mit der Vertragsbestätigung den vorgegebenen, voraussichtlichen Stromverbrauch um rd. 10 % erhöht, bucht 12 Abschläge ab und hat trotz des Abrechnungsguthabens den Monatsabschlag ab Februar 2019 nicht reduziert.

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Meine Forderung an Immergrün Energie: Vertragsfortführung zu den bestehenden "alten" Konditionen + Kontogutschrift des Abrechnungsguthabens


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
26.04.2019 | 14:44
Firmen-Antwort von: Immergrün Energie
Abteilung: Beschwerde

Sehr geehrter ReclaBoxler,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

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Kommentare und Trackbacks (1)


03.05.2019 | 14:00
von Klara F. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Auf Grund meiner E-Mail an den Energieversorger und diesem ReclaBox-Eintrag erfolgte umgehend die Nachricht, dass mein Guthaben zeitnah ausbezahlt wird. Der Zahlungseingang erfolgte per 30.04.2019.
Bezüglich der unangemessenen Konditionserhöhung meldete sich zeitnah ein Mitarbeiter telefonisch mit dem Angebot "gütliche Einigung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - Sonderkündigungsrecht zum 31.05.2019". Angeblich soll mir die Konditionsanpassung bei diesem online-Tarif per Post mitgeteilt worden sein. - Ein Angebot zur Vertragsfortführung wurde mir erst auf Nachfrage unterbreitet. Hierbei wäre eine Reduzierung der Kond. -Erhöhung um 50 % möglich gewesen.
--> Werde vom Sonderkündigungsrecht gebrauch machen, da ich unter Kunden- bzw. Verbraucherfreundlichkeit etwas anderes erwarte als ich bei Immergrün / 365AG erlebt habe.




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