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78 Views | 27.04.2019 | 22:16 Uhr
geschrieben von Robert Gajdacz
Bestell-/Kundennummer: Kd-Nr.: 0195428
Re-Nr: 03411447 vom 04.04.2019; Messlokation: 34622582; Verbraucherstelle: Fanger Str. 32, 28816 Stuhr
Nach dem Verkauf unseres Hauses in Stuhr, Fanger Str. 32, haben wir dem o. g. Stromlieferanten den Übergabetag (27.01.2019) an den neuen Eigentümer und den Zählerstand mitgeteilt.
In der Schlussrechnung vom 04.04.2019 wird dann von unserem noch verbleibenden Guthaben eine bis dato unbekannte offene Position unter dem Begriff Aufhebungskosten in Höhe von 86,16€ abgerechnet.
Ich bin bei allen bisherigen Eigentümerwechseln solcher Forderung nicht begegnet und lehne sie deshalb ab.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Gajdacz
Meine Forderung an Energy2day GmbH:
Erstattung der Aufhebungskosten
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen.
Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Hier die Antwort von Energy2day GmbH:
Sehr geehrter Herr Gajdacz,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 02.05.2019.
Hierzu können wir Ihnen mitteilen, dass Aufhebungskosten berechnet werden, wenn der Kunde umzieht und keine weitere Belieferung am neuen Wohnort durch uns wünscht.
Durch die von Ihnen gewünschte, vorzeitige Vertragsauflösung, ist uns ein Schaden entstanden welcher durch Zahlung der Aufhebungskosten reguliert wird.
Dabei ist es unerheblich, ob Sie ein Mietverhältnis beenden oder ob ein Eigentümerwechsel vonstatten geht.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Ihre Kundenbetreuung
Energy2day GmbH
Am Haag 10
82166 Gräfelfing
Telefon: 089 7080998810
Telefax: 089 70809988 99
Mail: infoenergy2day.de
WWW: https://www.energy2day.de