Von Höffner beantwortete Beschwerde. | 209 Views | 29.04.2019 | 10:22 Uhr
geschrieben von Sascha Bung

Höffner (Schönefeld)

Ablehnung von Mängeln innerhalb der Gewährleistung

Bestell-/Kundennummer: 5538454

Bei dem im Februar 2017 von Höffner gelieferte Sofa in L-Form hatte sich in den knapp 2 Jahren der Stoff aufgehellt, Falten geworfen aber vor allem hatte sich der lange Schenkel des Sofas durchgebogen, was auch optisch schon leicht zu sehen ist.

SCHLAGWORTE

Auf meine Mängelanzeige Ende Januar 2019 im Portal der Homepage des Unternehmens und zusätzlich per Fax hin hat sich monatelang erst einmal gar nichts getan. Bei erneuter Nachfrage wurde zunächst der Erhalt der Anzeige verneint, obwohl das Dokument auf zwei Wegen ins Unternehmen geschickt wurde. Als dann endlich am 13.04.2019 ein Kundendienstleister sich das Sofa vor Ort anschaute, wurden alle Mängel als typisch oder im Bereich der Toleranzen abgetan.

Das Sofa steht im Wohnzimmer einer Wohnung im Dachgeschoss mit einem relativ kleinen Fenster, so dass die Sonne nur eine kurze Zeit direkt auf das Sofa scheint, trotzdem ist der Stoff ausgeblichen. Da das Durchhängen des 3 m Sofa-Schenkels optisch zu erkennen ist und ich auf 2 cm Durchbiegung im Nachmessen gekommen bin, sehe ich dies weiterhin als Mangel und nicht im Bereich der Toleranzen.

Das Sofa muss für mein Verständnis über die 2 Jahre Gewährleistung die Eigenschaften behalten, die es bei Auslieferung hatte. Dazu gehören nicht die Falten im Stoff, die Ausbleichungen und die Verformung.

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Meine Forderung an Höffner: Nachbesserung oder Erstattung von 20% des Kaufpreises


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
29.04.2019 | 10:22
Firmen-Antwort von: Höffner
Abteilung: Social Media

Sehr geehrte/r Kunde/in,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Es tut uns sehr leid, dass Sie einen Grund zur Beanstandung haben.
Ihr Anliegen haben wir zur weiteren Klärung an die zuständigen Stellen weitergeleitet.

Liebe Grüße vom Service Team

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Kommentare und Trackbacks (4)


02.05.2019 | 13:32
von Sascha Bung noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keine Rückmeldung bisher bis auf die Ankündigung zur Weiterleitung.


09.05.2019 | 21:58
von Sascha Bung noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


23.05.2019 | 22:38
von Sascha Bung noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


14.06.2019 | 11:10
von Sascha Bung noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hat bisher nicht zur Sache geantwortet.




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