Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 95 Views | 09.05.2019 | 13:16 Uhr
geschrieben von René Klett

Immergrün Energie (Köln)

Auszahlung der Verbrauchsabrechnung RES01437288

Bestell-/Kundennummer: G27908L1308

Gutschrift wird nicht ausgezahlt

Wir haben u. a. für das Jahr 2018 Gas über die Firma Immergrün bezogen. Nach dem ersten Lieferjahr merkten Wir schriftlich an, dass wir bis März 2019 noch keine Jahresabrechnung erhalten haben für die Belieferung Dezember 2017 bis November 2018.

SCHLAGWORTE

Daraufhin erhielten Wir eine Gutschrift in Höhe von über 1100,00 Euro. Eine Woche später erhielten wir eine neue Gutschrift in Höhe von 983,60 Euro. Bislang verstehen Wir nicht, warum hier zwei Gutschriften an uns herangetreten wurden und welche davon nun richtig ist.

Wir haben ebenfalls die Auszahlung des Sofortbonus angemahnt, dieser war dann eine Woche später auf unserem Konto.

Die Gutschrift (en) - welche nun auch immer richtig ist - wurde bislang nicht erstattet. Auf Schriftverkehr reagiert die Firma gar nicht mehr.

Den Vertrag haben Wir gekündigt, nachdem Wir gemerkt haben, dass Kundenservice nicht ganz oben auf der Liste dieser Firma steht.

Wir fordern bitte die Auszahlung der Verbrauchsabrechnung RES01437288

Kundenr. G27908L1308

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Meine Forderung an Immergrün Energie: Auszahlung der Verbrauchsabrechnung RES01437288


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
09.05.2019 | 15:55
Firmen-Antwort von: Immergrün Energie
Abteilung: Beschwerde

Sehr geehrter Herr Klett,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Scholz

Referent Online Kundenbetreuung

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Kommentare und Trackbacks (1)


03.06.2019 | 09:10
von René Klett gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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