Durch CHECK24 Vergleichsportal gelöste Beschwerde. | 164 Views | 07.05.2019 | 17:50 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2041321

CHECK24 Vergleichsportal GmbH (München)

CHECK24 drückt sich um Cashback-Auszahlung

Ich habe über CHECK24 einen DSL-Vertrag mit Vodafone abgeschlossen. In diesem war ein Cashback enthalten, der von CHECK24 ausgezahlt werden würde.

SCHLAGWORTE

Bei der Auswahl des Tarifs wurde eine dreischrittige Anleitung angezeigt, um den Cashback zu erhalten.

Darin heißt es:

  1. Den Cashback gibt es nur bei CHECK24 und nicht beim Anbieter.

  2. Senden Sie uns einfach eine Kopie Ihrer ersten Rechnung bis sechs Monate nach Rechnungsdatum an dsl-bonus spider monkey check24.de oder nutzen sie ganz bequem unseren Rechnungs-Upload.

  3. Nach erfolgreicher Überprüfung der Rechnung überweisen wir Ihnen den Cashback innerhalb von 10 bis 14 Tagen.

Ich habe nun wie gefordert die erste Rechnung an CHECK24 geschickt. Hier sagte man mir zu meinem Erstaunen, dass eine Auszahlung des Cashbacks nur unter Angabe der CHECK24 Auftragsnummer möglich ist.

Diese Auftragsnummer habe ich nicht mehr. Ich gehe davon aus, dass sie unscheinbar und nebenläufig in einer ersten E-Mail angegeben wurde, welche ich gelöscht habe.

CHECK24 weigert sich nun hartnäckig, den Cashback auszuzahlen. Man spricht davon, dass es technisch nicht möglich sei.

Folgende Dinge machen mich wütend:

In der obigen Anleitung wird mit keinem Wort erwähnt, dass es sich bei der Auftragsnummer um einen elementar wichtigen Bestandteil des gesamten Vorganges handelt, ohne welchen der gesamte Auszahlungsprozess nicht ablaufen kann. Wenn man schon eine Schritt-für-Schritt Anleitung erstellt, dann sollte man den wichtigsten Punkt schon erwähnen.

Ich kann mich auch an keine weitere deutliche Information erinnern, aus der hervorgegangen wäre, wie unfassbar wichtig und bemerkenswert diese dämlich Auftragsnummer doch ist.

Ebenso merkwürdig ist es, dass diese Nummer nicht auf den Vertragsblättern fixiert ist, die man sich ja durchaus mal runterlädt und speichert.

Richtig lächerlich macht sich CHECK24 aber mit der Aussage, dass man ohne diese Auftragsnummer nichts machen könne. Dass diese nicht im System von CHECK24 gespeichert sein soll, kann ich schlichtweg nicht glauben und ich fühle mich hier regelrecht abgezockt. (Ich gehe eher davon aus, dass hier viel mehr Daten gespeichert sind, als mir lieb ist. Aber das ist ein anderes Thema.)

Im Endeffekt hat dieses „Rechnung-Einreichen“ ja den Sinn, dass man den Bonus nur auszahlt, wenn der Vertrag auch zustande gekommen ist. Auch hier könnte man sich einfach mit Vodafone in Verbindung setzen, man könnte herausfinden, dass der Vertrag via CHECK24 zustande gekommen ist und den Cashback auszahlen.

Es gibt also genügend Möglichkeiten. Mir drängt sich aber der Eindruck auf, dass man den Cashback nicht auszahlen will. Deswegen konstruiert man ein System mit einer eminent wichtigen „Auftragsnummer“, die leicht mal übersehen und gelöscht wird. Und dadurch muss man den Cashback nicht auszahlen und kann ihn einbehalten.

Ich fühle mich durch dieses Geschäftsgebaren abgezockt. Aus einem sehr guten DSL-Angebot wird so schnell ein ziemlich schlechtes.

Für mich persönlich ist diese Enttäuschung ein Grund, diese Firma nicht weiterempfehlen. Bislang gingen mir nur diese Werbungen auf die Nerven. Damit konnte ich noch leben. Mit dem oben beschriebenen aber nicht mehr.

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Meine Forderung an CHECK24 Vergleichsportal GmbH: Auszahlung des Cashbacks


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
07.05.2019 | 17:50
Firmen-Antwort von: CHECK24 Vergleichsportal GmbH
Abteilung: Marketing

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihr Feedback zu Ihrer DSL-Bestellung über CHECK24.

Selbstverständlich können wir Ihren Unmut bezüglich der fehlenden
Auszahlung des Cashbacks sehr gut nachvollziehen.

In der Regel ist eine Bearbeitung Ihrer Cashback Auszahlung auch ohne
Angabe Ihrer CHECK24 Kundennummer möglich. Sollten die Unterlagen
nicht eindeutig zugeordnet werden können, benötigen wir jedoch
Ihre CHECK24 Auftragsnummer, sodass die Bearbeitung im richtigen Datensatz stattfinden kann.

Um den Sachverhalt genauer prüfen zu können, bitten wir Sie, uns eine
E-Mail mit dem Betreff "ReclaBoxler-2041321" an dsl-bonus spider monkey check24.de
zu schicken. Bitte hinterlegen Sie in der Nachricht Ihre Vodafone Unterlagen und Ihre Anschlussadresse. Gerne können Sie auch eine Rückrufnummer hinterlegen, unter der wir Sie zur Klärung erreichen können.

An dieser Stelle möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wir Ihnen
keineswegs die Cashback Auszahlung vorenthalten möchten.

Mit freundlichen Grüßen

Michael, CHECK24 DSL

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Kommentare und Trackbacks (2)


08.05.2019 | 16:46
von CHECK24 Vergleichsportal GmbH

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für die Zusendung der angeforderten Unterlagen.

Da wir zu den angegebenen Daten keinen Auftrag in unserem System
auffinden konnten, haben wir uns mit Vodafone in Verbindung gesetzt.
Unsere Ansprechpartner haben uns mitgeteilt, dass die Bestellung
nicht über CHECK24, sondern über einen anderen Vertriebskanal durchgeführt wurde. Aus datenschutzrechtlichen Gründen bleiben uns weitere Informationen leider verschlossen.

Wir bitten Sie daher, sich an den entsprechenden Vermittler zu wenden.

Der Vorgang wurde Ihnen auch per E-Mail bestätigt. Sollten Sie noch
Rückfragen haben, können Sie gerne auf unsere Nachricht antworten.

Mit freundlichen Grüßen

Michael, CHECK24 DSL



15.05.2019 | 14:05
von ReclaBoxler-2041321 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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