Von Höffner beantwortete Beschwerde. | 272 Views | 08.05.2019 | 08:01 Uhr
geschrieben von Brii Nöthling

Höffner (Schönefeld)

Küche - Fehlplanung seitens Höffner - Keine Küche - unzumutbar

Bestell-/Kundennummer: kV 8795335

Heute sollte unsere neue Küche aufgebaut werden. Das Aufbauteam kam pünktlich und war außerordentlich freundlich. Gestern hat einer der beiden Mitarbeiter vorsorglich sogar noch angerufen, um sich zu rück zu versichern, dass dem heutigen Termin unsererseits nichts im Wege steht.

SCHLAGWORTE


Als dann heute das Aufbauteam erschien, wurde ihrerseits festgestellt, dass es hier erhebliche Planungsfehler gibt. Dies hat nunmehr zur Folge, dass die Küche nicht aufgebaut werden konnte und wir mit einer Leihküche Vorlieb nehmen müssen.

Dieser unzumutbare Zustand bereitet uns erhebliche Nachteile. Da wir nach dem gestrigen Telefonat verbindlich davon ausgegangen sind, dass die Küche heute aufgebaut wird, haben wir den Maler und den Fensterputzer bestellt. Beiden Gewerken müssen wir nun absagen, da der Maler sich keinen Gesamteindruck verschaffen kann und der Fensterputzer nicht an die Fenster kommt, weil im Wintergarten all unsere Umzugskisten mit dem Küchenutensilien stehen.
Sollten uns hierfür Ausfallkosten entstehen, werden wir Ihnen diese selbstverständlich in Rechnung stellen.

Des Weiteren hat mein Mann extra für den heutigen Aufbautermin einen Urlaubstag in Anspruch genommen, der nun in Gänze unnötig war.
Hier erbitten wir eine entsprechende Ausfallpauschale, die uns Ihrerseits erstattet wird.

Weiterhin haben wir für das kommenden Wochenende Gäste eingeladen, die bei uns auch übernachten wollten. Diesen Gästen können wir diesen unzumutbaren Zustand in unserer Wohnung nicht anbieten. Voraussichtlich werden Hotelübernachtungen erforderlich, deren Kosten wir Ihnen ggf- in Rechnung stellen werden.

Abschließend erwarten unverzüglich einen Ersatztermin für den Küchenaufbau.

Unsere Enttäuschung und große Verärgerung können Sie bitte verstehen, denn weiterhin auf 50qm mit Umzugskosten, die einen Raum blockieren und fehlender Küche zu wohnen, ist bei einer vermeintlich professionell geplanten Küche unzumutbar.

Es stellt sich in der Tat die Frage, inwieweit seitens Ihres Unternehmen Schadensersatz zu zahlen ist, da der Fehler nachweislich bei Ihnen liegt.
Am 12.01.2019 waren wir erstmalig bei dem o. g. Küchenverkäufer, am 07.02.2019 wurde bei uns die Küche von einem Ihrer Mitarbeiter ausgemessen und am 13.02.2019 kam es zur finalen Abschlussplanung durch o. g. Verkäufer.

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Meine Forderung an Höffner: Schadensersatz und unverzügliche Lieferung unserer Küche


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
08.05.2019 | 08:01
Firmen-Antwort von: Höffner
Abteilung: Social Media

Sehr geehrte/r Kunde/in,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Es tut uns sehr leid, dass Sie einen Grund zur Beanstandung haben.
Ihr Anliegen haben wir zur weiteren Klärung an die zuständigen Stellen weitergeleitet.

Liebe Grüße vom Service Team

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Kommentare und Trackbacks (2)


18.05.2019 | 09:26
von Brii Nöthling noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider hat seitens Höffner NIEMAND den Kontakt zu uns gesucht. Ich musste erst persönlich hinfahren, um Informationen zu bekommen. Doch beendet wird die Angelegenheit scheinbar noch lange nicht sein. Wir wissen weiterhin nicht, wann wir endlich unsere Küche bekommen. Dabei liegt der Planungsfehler eindeutig bei Höffner


22.06.2019 | 09:50
von Brii Nöthling noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nachdem ich nun mehrmals persönlich in Waltersdorf war, soll unsere Küche nun am 25.6.19 geliefert werden.




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