Immergrün Energie (Köln)
Keine Auszahlung Guthaben Stromabrechnung nach Vertragsende
Bestell-/Kundennummer: 2171205460
Sehr geehrte Damen und Herren,
der o. g. Vertrag wurde fristgerecht zum 31.01.2019 beendet. Aufgrund meiner telefonischen und schriftlichen Anfragen bekam ich am 28.03.2019 eine Endabrechnung! Nach §40 Abs. 4 EnWG muss der Stromanbieter sicherstellen, dass Privatkunden Ihre Abrechnung spätestens 6 Wochen nach Beendigung der Abrechnungsperiode erhalten.
Nicht nur, dass die Abrechnung damit nicht fristgerecht zugestellt wurde, ich habe bis heute keine Auszahlung meines Guthabens in Höhe von 172,38 € erhalten.
Bitte beachten Sie, dass Guthaben aus Energierechnungen unverzüglich zu erstatten sind (s. Urteil des OLG Düsseldorf v. 16. 12. 2014, Az: I-20 U 136/14) und ansonsten eine Geldschuld während des Verzugs zu verzinsen ist (s. § 288 (1) BGB). Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass dies bereits eine Nachfrist ist.
Ich fordere die Firma Immergrün Energie (365 AG) auf, den Betrag bis zum 17.05.2019 auf das bekannte Konto zu überweisen. Bitte verschonen Sie mich mit weiteren Hinhaltetaktiken bzw. Standardfloskeln.
13.05.2019 | 11:44
Abteilung: Beschwerde
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.
Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Scholz
Referent Online Kundenbetreuung