Immergrün Energie (Köln)
Inverzugsetzung
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Gaslieferungsvertrag wurde fristgerecht zum 28.03.2019 beendet, so dass die Abschlussrechnung nach § 40 IV EnWG bis spätestens zum 09.05.2019 zu erstellen war. Dies hatte mir auch Ihre Hotline am 06.05.2019 zugesichert.
Seit dem heutigen Tage befinden Sie sich im Verzug. Da sich aus meinen geleisteten Abschlagszahlungen ein erhebliches Guthaben ergibt, ist zusätzlich die Verzugspauschale in Höhe von 40,00 Euro gemäß § 288 V 1 BGB zu zahlen und bei der Erstattung meines Guthabens sowie der Auszahlung der offenen Bonuszahlungen zu berücksichtigen.
Ich fordere Sie hiermit auf, die Abschlussrechnung unverzüglich zu erstellen und mir das sich daraus ergebende Guthaben bis zum 23.05.2019 (Zahlungseingang) auf das Ihnen bekannte Konto zu überweisen.
Ferner halten Sie aktuell die Rückerstattung von zwei von mir zu viel gezahlte Monatsraten (April/Mai 2019), insgesamt 166,00 €, zurück. Ich fordere Sie auf die zu Unrecht bislang vereinnahmten Zahlungen unverzüglich bis zum 17.05.2019 zurück zu erstatten.
Sollten Sie die genannten Fristen fruchtlos verstreichen lassen, werde ich meine Forderungen ohne weitere Vorankündigung gerichtlich geltend machen.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Wiegmann
13.05.2019 | 10:49
Abteilung: Beschwerde
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.
Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Scholz
Referent Online Kundenbetreuung
Guthaben wurde bislang nicht ausgezahlt. Als vorgesehenes Zahlungsdatum wurde "zeitnah" genannt.