Von Höffner beantwortete Beschwerde. | 65 Views | 22.05.2019 | 10:28 Uhr
geschrieben von Anne Cottin

Höffner (Schönefeld)

Bettkauf mit Trauma - 3 Monate schlaflos!

Bestell-/Kundennummer: Kaufvertrag 7891811

Aus 7 Wochen Lieferzeit wurden am Ende 12 Wochen und drei Liefertermine. Bei den ersten beiden Lieferterminen fuhr der Lieferant samt Bett wieder davon

Hintergrund:

SCHLAGWORTE

Wir hatten im Kaufvertrag angegeben, dass bei uns eine Parkmöglichkeit vorhanden ist. Da wir bereits von anderen Firmen eine Küche, Kleiderschrank und Sofa problemlos geliefert bekommen hatten, hatten wir nicht mit einem solchen Horrorszenario gerechnet.

Beim 1. Liefertermin (drei Wochen nach der vereinbarten Lieferzeit) kam der Lieferant zu spät. Ein 250 Meter weit entfernter 15 Meter-Parkplatz war zu weit weg. Ohne mit uns zu sprechen, fuhr er wieder davon.

Beim 2. Liefertermin hatten wir mit privaten PKWs zur Sicherheit eine Parklücke genau gegenüber von unserer Wohnung blockiert. Der Lieferant fuhr wieder davon – er dürfe nicht über die Straße ausliefern.

Beim 3. Liefertermin mussten wir notgedrungen für 120,00 Euro unsere komplette Straßenseite mit Schildern von der Stadt sperren lassen.

Die Kommunikation mit Höffner verlief grauenvoll.

Unsere Beschwerde-E-Mail vom 2. Mai wurde bis heute nicht beantwortet. Falls man nach Stunden in den Warteschleifen einen Mitarbeitenden ans Telefon bekam (Erreichbarkeit gleich null), konnte man uns keine Auskunft über die Auflagen der „unterschriebenen Parkmöglichkeiten“ geben. Wir wurden behandelt wie Schwerverbrechen (Service und Lösungsbereitschaft gleich null).

Fazit: Nicht empfehlenswert - es sei denn, man wohnt auf dem Land oder hat direkt vor der Haustür jederzeit einen 30 Meter Parkplatz zur Verfügung stehen.

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Meine Forderung an Höffner: Erstattung des Kaufpreises von 30%


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
22.05.2019 | 10:28
Firmen-Antwort von: Höffner
Abteilung: Social Media

Sehr geehrte/r Kunde/in,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Es tut uns sehr leid, dass Sie einen Grund zur Beanstandung haben.
Ihr Anliegen haben wir zur weiteren Klärung an die zuständigen Stellen weitergeleitet.

Liebe Grüße vom Service Team

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