Durch ENSTROGA gelöste Beschwerde. | 41 Views | 24.05.2019 | 13:16 Uhr
geschrieben von Ludwig Kelz

ENSTROGA AG (Berlin)

Verweigerung des Neukundenbonus

Bestell-/Kundennummer: 3453N3297

Der Stromanbieter verweigert mir die 15% Neukundenbonus, weil ich Solar betreibe und damit Geschäftskunde wäre. Ich habe einen normalen Haushalt mit 9,1 KWP Solaranlage auf dem Dach mit 3o % Eigenbedarf

SCHLAGWORTE

Lt. Geschäftsbedingung des Stromanbieter!

In unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist geregelt, dass der Bonusanspruch u. a. einen berechtigten Strombezug voraussetzt. Unter Ziffer 1.2 der AGB haben wir darüber hinaus vereinbart, dass Abnahmestellen mit Photovoltaikanlagen von der Belieferung ausgeschlossen sind, sofern die Belieferung solcher Abnahmestellen im Angebot nicht ausdrücklich zugelassen wird. Unseren Informationen zufolge befindet sich an der von uns belieferten Abnahmestelle aber eine solche Photovoltaikanlage.

Da deren Belieferung nicht ausdrücklich in unserem Angebot zugelassen wurde, haben Sie gegen den vereinbarten Belieferungsausschluss verstoßen. Sie waren also für den Bezug von Strom durch unsere Gesellschaft im vereinbarten Tarif überhaupt nicht vorgesehen und haben wegen Verstoßes gegen diesen Belieferungsausschluss unberechtigt Strom bezogen. Damit steht Ihnen nach Ziffer 9.2 der vertragsgegenständlichen AGB, der einen „berechtigten Strombezug" von 12 Monaten voraussetzt, vereinbarungsgemäß kein Bonusanspruch zu

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Meine Forderung an ENSTROGA AG: Erstattung des Neukundenbonus von 15%


 
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Kommentare und Trackbacks (1)


31.05.2019 | 13:53
von Ludwig Kelz gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hallo,
gestern hat Enstroga mir die Erstattung bezahlt. Aber ich finde es nicht in Ordnung wenn nach mehrmaliger Mahnung und Beschwerde erst der Bonus bezahlt wird. Mir kommt es vor wie Methode, wer Reklamiert hat gewonnen und wer nicht hat verloren. In meinen Augen ist das Betrug! MFG.




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