296 Views | 23.05.2019 | 16:30 Uhr
geschrieben von Donald Müller

Amazon.de (Luxemburg)

Rückzahlung Kaufpreis erfolgt nicht

Bestell-/Kundennummer: 302-8064057-6670734

Im April 2019 wurde ein Kauf bei Amazon rückabgewickelt. Die Ware ging sofort an Amazon zurück gegen Erstattung des Kaufpreises. Trotz Hinweises, dass das Kreditkartenkonto inzwischen nicht mehr existent ist, bestand der fachlich versierte Mitarbeiter von Amazon auf Rückbuchung auf dieses nicht mehr existente Konto mit Begründung, dass sei so gesetzlich vorgeschrieben.

SCHLAGWORTE

Das Geld müsse aufgrund gesetzlicher Vorschrift auf das Einzahlerkonto zurück. Dies ist natürlich Unfug. Eine solche gesetzliche Vorschrift gibt es nicht. Natürlich ist es zulässig, dass das Geld auf ein vom verifizierten Kunden benanntes anderes Konto überwiesen wird, dass zumal noch bei Amazon als Zahlungskonto hinterlegt ist. Aber wie so oft, versucht man Kunden für "dumm" zu verkaufen.

Natürlich buchte die Kreditkartenbank das Geld dann an Amazon zurück. Dies vor über zwei Wochen. Seither gab es unzählige Anrufe beim Kundenservice sowie der Buchhaltung von Amazon. Ständig wird versprochen, sich darum zu kümmern, die Dinge mit dem Vorgesetzten abzuklären. Ohne jedes Ergebnis. Sobald das Telefonat zu Ende ist, kümmert sich keiner mehr um das Problem. Mehrfach versprochene Rückrufe vom Kundenservice bzw. deren Vorgesetzten blieben allesamt aus.

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Auch wurden mehrfach während einer angeblichen Rücksprache des Kundendienstmitarbeiters bei seinem Vorgesetzten, die Verbindung einfach im Hintergrund unterbrochen und beendet. Die Kreditkartenbank hat bereits viermal schriftlich bestätigt, dass das Geld vor über zwei Wochen an Amazon zurück sei. Drei dieser schriftlichen Bestätigungen wurde Amazon vorgelegt. Da man bei Amazon aber nicht in der Lage ist, das Geld aufzufinden, weigert man sich einfach, die Rücküberweisung vorzunehmen. Hier wird Geschäftspolitik auf dem Rücken der Kunden betrieben, um eigenes katastrophale Fehlverhalten zu kaschieren.

Amazon das kundenunfreundlichste Unternehmen der Welt. Anscheinend bekommt man sein Geld von Amazon nur noch zurück, wenn man berechtigte Forderungen zivilrechtlich einklagt. Das muss ich nun über meine Rechtsschutzversicherung auch tun. Bestellen werde ich bei diesem Unternehmen nichts mehr. Dazu habe ich inzwischen weder Lust noch Nerven hierzu. So etwas habe ich bis heute bei keinem Unternehmen erlebt und konnte mir auch nicht vorstellen, so etwas einmal erleben zu müssen und schon gar nicht, bei dem angeblich kundenfreundlichsten Unternehmen der Welt. Was für ein Hohn!

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Kommentare und Trackbacks (5)


26.05.2019 | 15:12
von ReclaBox-Benutzer | Regelverstoß melden
"Grundsätzlich" ist das wichtige Wort. Die Erstattung auf ein nicht mehr existierendes Zahlungsmittel ist natürlich nicht gesetzlich vorgeschrieben. Spätestens wenn die empfangene Bank die Nichtexistenz des Kontos oder der Karte bestätigt, hat die Erstattung auf ein alternatives Konto/Karte zu erfolgen, die der Kunde angibt.

27.05.2019 | 11:44
von Donald Müller | Regelverstoß melden
Doch es ist Unfug. Der § 357 BGB ist eine Schutzvorschrift für den Kunden. § 357 Abs. 3 Satz 2 BGB gibt die Möglichkeit im Einverständnis mit dem Kunden, ein anderes Zahlungsmittel zu verwenden, wenn z. B. das ursprüngliche Zahlungsmittel nicht mehr besteht und der verifizierte Kunde den Unternehmer autorisiert, ein anderes Zahlungsmittel zu verwenden!
§ 357 BGB Abs. 3:
(3) Für die Rückzahlung muss der Unternehmer dasselbe Zahlungsmittel verwenden, das der Verbraucher bei der Zahlung verwendet hat. Satz 1 gilt nicht (!), wenn ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist und dem Verbraucher dadurch keine Kosten entstehen.

Doch der § 357 III BGB ist hier schon lange nicht mehr das Problem. Die Rücküberweisung der Bank an Amazon hat schon vor drei Wochen statt gefunden (was diese bereits viermal schriftlich bestätigt hat!) und Amazon überweist dennoch nicht das Geld auf das bekannte und verifizierte Ersatzkonto, weil die das zurücküberwiesene Geld angeblich nicht auf Ihren Konten finden (Kundenberater von Amazon: ". wir haben Millionen Kunden, da kann das mal eine Weile dauern".). Was mich nun auch nicht wirklich wundert, bei dem Fachpersonal! Bei soviel Inkompetenz, welche sich in den letzten 6 Wochen bei den Mitarbeitern von Amazon gezeigt hat, kann ich auch nicht mehr an Zufall glauben! Das man für eine solche rechtlich unbestrittene Forderung ggü. Amazon einmal zum Rechtsanwalt gehen muss, um diese gerichtlich geltend zu machen, hatte ich bisher bei Amazon eigentlich nicht vermutet. Das merkt man eben erst, wenn man selbst betroffen ist. Solange es 08/15 Fälle sind, mag bei Amazon ja alles einigermaßen laufen. Bei einem Fall wie diesem, sind die Mitarbeiter einschl. deren Vorgesetzten bei Amazon fachlich und auch in sonstiger Weise heillos überfordert und es scheint dort bei Amazon auch keinerlei Strukturen zu geben, die solche Probleme lösen könnten. Daher bedeutet dies für mich, dass ich bei Amazon nichts mehr einkaufen werde!

28.05.2019 | 10:05
von Donald Müller | Regelverstoß melden
Ja, bei Amazon wurde bereits im vergangenen Jahr ein neues Bankkonto / Zahlungsmittel hinterlegt. Also lange vor diesem Problem. Amazon hat ja bereits vor sechs Wochen per Mail bestätigt, dass der Geldbetrag dorthin überwiesen wird, sobald er von der anderen Bank zurück ist. Das ist aber der Knackpunkt. Da bei Amazon dieser von der Bank bereits seit über drei Wochen zurücküberwiesene Geldbetrag keiner findet oder genauer formuliert finden will, bekomme ich mein Geld nicht zurück. Es blieb daher jetzt nur noch der Weg zum Rechtsanwalt oder alternativ, ich verzichte auf mein mir zustehendes Geld.

28.05.2019 | 22:18
von Donald Müller | Regelverstoß melden
Um noch einmal klarzustellen wie ich es meinte: Der § 357 BGB ist natürlich kein Unfug, sondern eine Kundenschutzvorschrift die Sinn macht. Die Aussage zu dieser Vorschrift von Amazon, dass man in jedem Fall auf das verwendete Zahlungsmittel zurück überweisen muss (Selbst auf den Hinweis hin, dass das Konto nicht mehr existent ist), ist Unfug (!) und schlichtweg falsch. Und das ergibt sich bereits unmittelbar aus dem Gesetzestext. Man muss den halt mal lesen statt seinen Kunden Märchen zu erzählen. Und das ist dann eben das Ärgerliche für den Kunden, wenn man wissentlich von Amazon für dumm verkauft wird!

30.05.2019 | 18:01
von Donald Müller noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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