Fuxx-Die Sparenergie GmbH (Hamburg)
Berechnung von Nichterfüllungsschaden bei Kündigung w/Umzug
Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer: EG81538105115
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Ihrer Abschlussrechnung Nr. RN00608393 vom 25.04.2019 stellen Sie mir neben der Gaslieferung auch einen Nichterfüllungsschaden in Rechnung.
Aus meiner Sicht ist Ihre Forderung nach einem Nichterfüllungsschaden unzulässig. Dies möchte ich nachfolgend begründen:
- Sie haben meinen Wunsch auf vorzeitige Kündigung w/Umzug zugestimmt. Daher musste ich davon ausgehen, dass Sie aus Kulanz gehandelt haben. Andernfalls hätten Sie die Möglichkeit gehabt, die vorzeitige Kündigung abzulehnen.
- Aus §254 BGB ergibt sich die Pflicht, dass Sie Schäden abzuwenden oder zu mindern haben. Dieser Pflicht sind Sie nicht nachgekommen. Sie hätten sowohl die vorzeitige Kündigung ablehnen als auch mich über den möglichen Schaden informieren müssen. Beides haben Sie nicht getan. Daher sind Sie nicht Ihrer Pflicht nach §254 BGB nachgekommen. Gemäß EnWG §41 (1) müssen Stromverträge „Haftungs- und Entschädigungsregelungen bei Nichteinhaltung vertraglich vereinbarter Leistungen“ enthalten. Ich gehe davon aus, dass in meinem Vertrag keine Regelungen dieser Art getroffen wurden. Wenn dies zutrifft, haben Sie gegen EnWG §41 verstoßen.
- Aus diesen Gründen musste ich davon ausgehen, dass Sie aus Kulanz einer vorzeitigen Kündigung zugestimmt haben.
- OLG Köln (6 U 132/16) hat auf Seite 19 des Urteils Zweifel hinsichtlich eines Verstoßes gegen § 308 Nr. 7a BGB geäußert. In diesem Paragraphen steht, dass in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Bestimmung, nach der der Verwender für den Fall, dass „eine Vertragspartei vom Vertrag zurücktritt oder den Vertrag kündigt, eine unangemessen hohe Vergütung für die Nutzung oder den Gebrauch einer Sache oder eines Rechts oder für erbrachte Leistungen oder einen unangemessen hohen Ersatz von Aufwendungen verlangen kann“ unwirksam ist. Aufgrund der Höhe Ihrer Forderung und weil keine Berechnungsgrundlage mir vorliegt, teile ich diese Zweifel.
Falls Sie nach wie vor auf den Nichterfüllungsschaden einfordern möchten, bitte ich Sie
- auf meine Argumentation einzugehen und
- mir die Berechnungsgrundlage für Höhe des Nichterfüllungsschadens zukommen zu lassen.
Den anteiligen Betrag für die Gaslieferung habe ich Ihnen bereits am 16.05.2019 überwiesen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Wegmann
Tetjus-Tügel-Str. 3
27624 Geestland
28.05.2019 | 09:28
Abteilung: Leitung Kundenservice
Sehr geehrter Herr Wegmann,
wir werden uns umgehend mit Ihnen bezüglich Ihres Anliegens in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Fuxx Service-Team
Beschwerde ist gelöst