HUK24 AG (Coburg)
Vollkaskoschaden abgelehnt
Bestell-/Kundennummer: 19-31-663/528856-K-S12T00
Am 17.04.2019 habe ich eine Reise zur medizinischen Rehabilitation in der Dr. Becker Brunnen-Klinik angetreten. Dort habe ich das Fahrzeug kostenpflichtig auf den Stellplatz 10 der Tiefgarage der Brunnen-Klinik abgestellt und bis zum 04.05.2019 stehen lassen. Die Räder waren bei Ankunft an der Klinik definitiv korrekt festgezogen. Die Tiefgarage ist durch das Treppenhaus für jede Person zugänglich.
Am Abend des 04.05.2019 trat ich die Fahrt an, bei der es zu dem Unfall kam.
Es sind immer noch die Winterräder montiert seit Ende 2018, mit diesen wurden bereits mehrere tausend Kilometer zurückgelegt. Diese wurden mit dem korrekten Drehmoment laut Gutachten festgezogen.
Die Werkstatt meinte, dass die Möglichkeit sehr hoch ist, dass eine dritte Person Bolzen des Rades gelöst hat, also Vandalismus bzw. Versuch eines Diebstahles. Dies ist dann ja ein zu regulierender Schaden. Eine Anzeige bei der Polizei ist bereits offen.
Ich bitte Sie hiermit den Schaden zu regulieren, da kein Verschulden meinerseits besteht.
Den Verweis auf einen Betriebsschaden ist somit nicht zutreffend, da die Bolzen ja anscheinend von einer dritten Person gelöst wurden.